LTA Technologie AG – Hauptversammlung 2017

LTA Technologie AG

Wiesbaden

Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung
am Samstag, den 22. April 2017, 13.00 Uhr,
im
SAALBAU Titus-Forum
Clubraum 7 (Erdgeschoss)
Walter-Möller-Platz 2
60439 Frankfurt am Main

13. ordentliche Hauptversammlung

Vorbemerkungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Gemäß § 17 der Satzung der LTA Technologie AG sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Auf eine gesetzte Anmeldefrist wird verzichtet, so dass eingetragene Aktionäre auch ohne vorherige Anmeldung an der Hauptversammlung teilnehmen dürfen.

I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates
6. Sonstiges/Aussprache

II. AUSGESTALTUNG MIT BESCHLUSSFORMULIERUNGEN

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes
Erläuterung: Gemäß § 18 Abs.1 der Satzung stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest. Da im Geschäftsjahr kein Bilanzgewinn entstanden ist, ist auch von der Hauptversammlung kein Beschluss über dessen Verwendung zu fassen (§ 18 Abs. 2).

TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016

Die Verwaltung schlägt vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
Erläuterung: Die LTA Technologie AG erfüllt derzeit die Voraussetzung einer kleinen Aktiengesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses besteht damit nicht.

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Wahl eines Abschlussprüfers zu verzichten.

TOP 5:
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates
Erläuterung: Laut Satzung (§ 12) erhält der Aufsichtsrat eine Vergütung für seine Tätigkeit, deren Höhe der Hauptversammlung, die auf das betreffende Geschäftsjahr folgt, vom Vorstand vorgeschlagen werden muss. In Fortführung der Regelungen der vergangenen Jahre und in Anbetracht des Verlaufs des Geschäftsjahres und der Situation der Gesellschaft

schlägt der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, dass der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015/2016 keine Vergütung erhält.

TOP 6:
Sonstiges/Aussprache

III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft im Aktionärsbuch eingetragen sind. Anmeldungen sowie Vollmacht- und Weisungserteilung zur Hauptversammlung können online (https://cl3.online-daten-service.de/lta-online), per Fax an 06421/58 08 252 an die Aktionärsbetreuung, per E-Mail-Anhang an: hilgenberg@lta-technologie.de oder auf dem Briefweg erfolgen.
Sollten Sie eine dritte Person bevollmächtigen genügt es, das Original der bevollmächtigten Person mitzugeben. Sie erleichtern uns aber die Vorbereitung und effiziente Abwicklung der Versammlung, wenn Sie die Vollmacht und Weisungen vorab der Aktionärsbetreuung zukommen lassen! Denken Sie bitte daran, dass Sie sich an der Zugangskontrolle zur Versammlung mit einem Personalausweis/Reisepass legitimieren müssen. Dasselbe gilt für die von Ihnen bevollmächtigte Person.

IV. GEGENANTRÄGE
Gegenanträge von Aktionären sind bis zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung an die folgende Anschrift zu richten:

LTA Technologie AG, Aktionärsbetreuung
Ockershäuser Allee 51, 35037 Marburg
oder per E-Mail an: hilgenberg@lta-technologie.de
oder per Fax: 06421/58 08 252

Rechtzeitig eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden den Aktionären per E-Mail bzw. Briefpost zugänglich gemacht.

 

Wiesbaden, den 17. März 2017

LTA Technologie AG

Der Vorstand

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