Lüdenscheider Wohnstätten-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Lüdenscheider Wohnstätten-Aktiengesellschaft

Lüdenscheid

An die
Aktionäre der
Lüdenscheider Wohnstätten AG

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

01. September 2016, 18:30 Uhr,

im Sitzungszimmer unserer Geschäftsstelle, Lüdenscheid, Liebigstraße 15, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Prüfungsberichtes für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschluss über die Gewinnverteilung

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn von 77.430,83 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Entlastung des Vorstandes

Es wird Entlastung vorgeschlagen

4.

Entlastung des Aufsichtsrates

Es wird Entlastung vorgeschlagen

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Nach § 96 des AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

4 Mitglieder – gewählt von den Aktionären in der Hauptversammlung

2 Mitglieder – entsandt von der Aktionärin Stadt Lüdenscheid

3 Mitglieder – Arbeitsnehmervertreter, von den Mitarbeitern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt.

Folgende Mitglieder scheiden turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus:

Herr Rolf Breucker
Lüdenscheid, Gotenstraße 10

Herr Sutjahjono Hartani
Hagen, Bergstraße 18

Frau Nicola Rother
Lüdenscheid, Von-der-Marck-Str. 10

Frau Johanna Trautmann-Stuberg
Werdohl, Schulweg 5

 

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Sitzung vom 04.07.2016 beschlossen, Ratsherrn Rolf Breucker erneut in den Aufsichtsrat zu entsenden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2016

Anmeldungen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ohne Hinterlegungspflicht der Namensaktien werden in der Geschäftsstelle der Gesellschaft in Lüdenscheid, Liebigstraße 15, Telefon 1895-55, entgegengenommen.

Die Stimmkarten werden in der Versammlung ausgegeben. Stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind.

Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte, die ihre Vollmacht mit den Namensaktien vorlegen, wahrgenommen werden. Die Bevollmächtigten dürfen jedoch nicht Angehörige des Baugewerbes sein.

 

Lüdenscheid, den 11. Juli 2016

Der Vorstand

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