Lüdenscheider Wohnstätten-Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung 2018

Lüdenscheider Wohnstätten-Aktiengesellschaft

Lüdenscheid

An die
Aktionäre der
Lüdenscheider Wohnstätten AG

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

20. September 2018, 18:30 Uhr,

im Sitzungszimmer unserer Geschäftsstelle, Lüdenscheid, Liebigstraße 15, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates und des Prüfungsberichtes für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschluss über die Gewinnverteilung

– Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Bilanzgewinn von 696.772,27 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Entlastung des Vorstandes

– Es wird Entlastung vorgeschlagen

4.

Entlastung des Aufsichtsrates

– Es wird Entlastung vorgeschlagen

5.

Wahl zum Aufsichtsrat

Nach § 96 des AktG und § 8 Abs. 2 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

4 Mitglieder – gewählt von den Aktionären in der Hauptversammlung

2 Mitglieder – entsandt von der Aktionärin Stadt Lüdenscheid

3 Mitglieder – Arbeitsnehmervertreter, von den Mitarbeitern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetz gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt.

Folgendes Mitglied scheidet turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus:

Frau Heide-Marie Skorupa
Lüdenscheid, Am Röttgen 3

Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat in seiner Sitzung vom 16.04.2018 beschlossen, Ratsfrau Heide-Marie Skorupa erneut in den Aufsichtsrat zu entsenden.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2018

Anmeldungen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts ohne Hinterlegungspflicht der Namensaktien werden in der Geschäftsstelle der Gesellschaft in Lüdenscheid, Liebigstraße 15, Telefon 1895-55, entgegengenommen.

Die Stimmkarten werden in der Versammlung ausgegeben. Stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind.

Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte, die ihre Vollmacht mit den Namensaktien vorlegen, wahrgenommen werden. Die Bevollmächtigten dürfen jedoch nicht Angehörige des Baugewerbes sein.

 

Lüdenscheid, den 09. Juli 2018

Der Vorstand

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