MalvaCon AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

MalvaCon AG

Karlsruhe

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre der MalvaCon AG, Sitz Karlsruhe, werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 12. Oktober 2017, um 11:00 Uhr

im Notariat Dr. Joachim Mellmann & Jörg Schaefer
Bunsenstraße 22, 76135 Karlsruhe

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

I.

Beschlüsse/Wahlen zum Aufsichtsrat

1.

Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Darius O. Schindler, Karlsruhe

2.

Wahl von Anna-Kristina Fembacher (wohnhaft in Bergen, ausgeübter Beruf: Rechtsanwältin) als Aufsichtsrat gem. § 6 Abs. 2 der Satzung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018, als Ersatz für den abberufenen Aufsichtsrat Prof. Darius O. Schindler

II.

Beschlüsse zur Satzung/Satzungsänderungen

1.

Sitz der Gesellschaft: § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert: „Sie hat ihren Sitz in Nürnberg.“

2.

Aufsichtsrat: § 6 wird ergänzt um Beschlussfassung Abs. 4: „Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche, telegrafische oder fernschriftliche Beschlussfassungen zulässig. Satz 1 gilt entsprechende für Beschlussfassungen per Telefax oder E-Mail.

3.

Hauptversammlung:

a) § 7 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt.“

b) § 7 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: […] „Die Einberufung kann auch durch Telefax oder E-Mail erfolgen.“

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.

Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung vorgelegt werden.

 

Karlsruhe im August 2017

MalvaCON AG

Der Vorstand

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