MalvaCon AG
Karlsruhe
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre der MalvaCon AG, Sitz Karlsruhe, werden hiermit zu der am
Donnerstag, den 12. Oktober 2017, um 11:00 Uhr
im Notariat Dr. Joachim Mellmann & Jörg Schaefer
Bunsenstraße 22, 76135 Karlsruhe
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
I. |
Beschlüsse/Wahlen zum Aufsichtsrat
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II. |
Beschlüsse zur Satzung/Satzungsänderungen
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Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle zum Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht.
Alle Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung der Aktionärsrechte einem Bevollmächtigen zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine Person des Vertrauens handeln. Die Vollmacht muss spätestens bei der Registrierung am Tag der Hauptversammlung vorgelegt werden.
Karlsruhe im August 2017
MalvaCON AG
Der Vorstand