Mandarin Capital AG
Bremen
– WKN A0TGH0 –
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 5.1.2016 um 10.00 Uhr in den Räumen des Notariats Habekost, Konsul-Smidt-Straße 8 p, 28217 Bremen, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
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Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen: Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 200.000,00 um bis zu € 200.000,00 auf bis zu € 400.000,00 durch Ausgabe von bis zu 200.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zum Bezugspreis von mindestens € 1,00 je Stückaktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1.7.2015 gewinnberechtigt. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht im Verhältnis 1:1 zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern. |
2 |
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung Das bisherige genehmigte Kapital ist durch Zeitablauf erloschen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen und dementsprechend § 5 der Satzung wie folgt neu gefasst: „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4.1.2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 200.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen Stückaktien zu erhöhen. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu, wobei die Durchführung einer Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Die Gewinnberechtigung der jungen Aktien kann auch bereits laufende und abgelaufene Geschäftsjahre vollständig umfassen, solange noch kein Gewinnverwendungsbeschluss für diese Geschäftsjahre gefasst wurde.“ Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital zu ändern. |
3 |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern: a) § 18 der Satzung wird um die Absätze 3 und 4 ergänzt: b) § 19 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: c) § 22 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: |
4 |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt oder diese rechtlich vorgeschrieben ist, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 4.1.2016 bei der Gesellschaft (c/o Carthago Transaction Services EWIV, Häschenstraße 19, 28199 Bremen, Tel.: 0421/5769940, Fax: 0421/5769943, E-Mail info@mandarin-capital.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 16.12.2015 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 4.1.2016 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.mandarin-capital.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bremen, im Dezember 2015
Der Vorstand