MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft

Priestewitz

Einladung zur Hauptversammlung

Am 26. August 2017 um 10.00 Uhr

findet im „Schützenhaus“, Dresdner Straße 37, 01558 Großenhain, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre einladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Aktionär berechtigt. Jeder Aktionär und Bevollmächtigte eines Aktionärs hat sich durch die Vorlage eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen.

Der Bevollmächtige hat darüber hinaus gemäß § 16 der Satzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen – siehe Rückseite der Eintrittskarte.

Gegen die Vorlage der Personaldokumente erhält der Aktionär oder der Bevollmächtigte seine Stimmscheine.

Der Einlass zur Aktionärsversammlung beginnt ab 9.00 Uhr. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit die Hauptversammlung pünktlich um 10.00 Uhr eröffnet werden kann.
Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.852.656,69 EUR wie folgt zu verwenden:

450.000,00 EUR sind zur Ausschüttung einer Dividende von 4,50 EUR je 50,00 DM/dividendenberechtigte Aktie auf das für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigte Grundkapital von 5.000.000,00 DM (entspricht 2.556.459,41 EUR) zu verwenden. Von dem verbleibenden Gewinn in Höhe von 1.402.656,69 EUR sind 1.100.000,00 EUR in die freie Gewinnrücklage einzustellen.

Der danach verbleibende Gewinn in Höhe von 302.656,69 EUR ist, soweit er nicht für die Dividendenzahlung verwendet worden ist, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 08.11.2017.

Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs eigener Aktien oder Veräußerung derselben verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 4,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
(Beschluss Nr. 1)

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 2)

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
(Beschluss Nr. 3)

6.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Bautzen, zu wählen.
(Beschluss Nr. 4)

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

Folgende Unterlagen können in den Geschäftsräumen der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft eingesehen werden:

Jahresabschluss der MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2016

Geschäftsbericht

Bericht des Aufsichtsrates

Gegenanträge von Aktionären müssen gemäß § 126 Abs.1 AktG in schriftlicher Form mit Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

MAP Meißener Agrarprodukte Aktiengesellschaft
z.H.: des Vorstandes
OT Baselitz
An der Schäferei 2
01561 Priestewitz

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates widersprechen und die Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Gegenantrag zu stimmen.

Außerdem besteht lt. § 127 Aktiengesetz die Möglichkeit, Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Einberufung der Hauptversammlung zu machen, die einer Begründung nicht bedürfen. Wahlvorschläge sind in schriftlicher Form ausschließlich an oben genannte Adresse zu richten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet im elektronischen Bundesanzeiger unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 Abs.2, 3 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben.

 

Priestewitz, den 20.06.2017

Vorstand

TAGS:
Comments are closed.