Marenave Schiffahrts AG – Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2018

von Red. LG

Artikel

Marenave Schiffahrts AG

Hamburg

ISIN: DE000A0H1GY2
WKN: A0H1GY

Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung
der Marenave Schiffahrts AG
am 29. Januar 2018

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 22. Dezember 2017 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Marenave Schiffahrts AG für Montag, den 29. Januar 2018, in Hamburg einberufen.

Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton AG, Heidelberg, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Januar 2018 um folgende Gegenstände zur Beschlussfassung ergänzt und hiermit bekannt gemacht:

7.

Änderung der Firma der Gesellschaft und Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung

Die Deutsche Balaton AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Firma der Gesellschaft lautet künftig „MARNA Beteiligungen AG“.
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird geändert und lautet künftig wie folgt:

(1)

Die Aktiengesellschaft führt die Firma „MARNA Beteiligungen AG“.“

Begründung der Deutsche Balaton AG:

„Das Unternehmen hat in der jüngeren Vergangenheit eine Restrukturierung durchlaufen, während der sämtliche Beteiligungen des Unternehmens, die sich auf Schiffe bzw. die Schifffahrt beziehen, veräußert wurden. Das Unternehmen hat deshalb aktuell nichts mehr mit Schiffen oder Schiffsbeteiligungen zu tun. Eine Beibehaltung der bisherigen Firma wäre deshalb irreführend. Die vorgeschlagene neue Firmierung verdeutlicht den veränderten Charakter des Unternehmens.“

8.

Änderung des Unternehmensgegenstandes und Neufassung von § 2 der Satzung

Die Deutsche Balaton AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Gegenstand des Unternehmens ist künftig der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dientlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

§ 2 der Satzung wird vollständig neu gefasst und lautet künftig wie folgt:

§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen und zu übernehmen, die für diesen Zweck sinnvoll und dientlich sind. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten.

2.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Begründung der Deutsche Balaton AG:

„Das Unternehmen hat in der jüngeren Vergangenheit eine Restrukturierung durchlaufen, während der sämtliche Beteiligungen des Unternehmens, die sich auf Schiffe bzw. die Schifffahrt beziehen, veräußert wurden. Das Unternehmen hat deshalb aktuell nichts mehr mit Schiffen oder Schiffsbeteiligungen zu tun. Der bisherige Geschäftsverlauf hat gezeigt, dass der bisherige Unternehmensgegenstand ausschließlich zu Verlusten geführt hat. Das Konzerneigenkapital belief sich Ende 2008 noch auf rund 156 Mio. Euro und hat sich per Ende 2016 auf rund minus 32 Mio. Euro, also um über 185 Mio. Euro reduziert. Der Betrag des rechnerischen Nennwerts je Aktie soll von ehemals 100 Euro auf nur noch einen Euro reduziert werden, also um 99%.

Die Beibehaltung des bisherigen, zu sehr auf Schiffe und Schiffsbeteiligungen ausgerichteten Unternehmensgegenstandes würde die Gesellschaft in ihrer zukünftigen Entwicklung unangemessen einengen. Außer der der Schifffahrt verhafteten Ernst Russ AG ist wohl auch kaum ein Aktionär noch daran interessiert, dass die Gesellschaft weiteres Geld in die Schifffahrt investiert. Der von uns vorgeschlagene neue Unternehmensgegenstand ist dagegen weiter gefasst.“

9.

Neufestsetzung der Vergütung des Aufsichtsrates und Änderung von § 14 der Satzung

Die Deutsche Balaton AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„§ 14 Abs. 1 der Satzung wird neu gefasst und lautet künftig wie folgt:

(1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung. Die Vergütung beträgt EUR 8.000,00 pro Jahr für jedes Mitglied. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Eineinhalbfache dieses Betrages.

Begründung der Deutsche Balaton AG:

„Aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaft sollte die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder noch weiter reduziert werden als dies von der Verwaltung zuletzt vorgeschlagen wurde. Die Gesellschaft verfügt derzeit über kein operatives Geschäft. Zudem kann sich so der Aufsichtsrat an der Gesundung des Unternehmens beteiligen.“

 

Hamburg, im Dezember 2017

Marenave Schiffahrts AG

Der Vorstand

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