MedKaizen AG – Hauptversammlung 2018

MedKaizen AG

Frechen

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am

Dienstag, 25. September 2018, um 11.00 Uhr

in

Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der MedKaizen AG, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen aus und können dort eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der MedKaizen AG, Augustinusstr. 11b, 50226 Frechen aus und können dort eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch in der Hauptversammlung ausliegen, jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.

Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss ist vom Aufsichtsrat gebilligt worden; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung jeweils ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Somit sind Neuwahlen zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 13 Absatz 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem Beginn des 26. September 2018 folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Robert Gaulke, Unternehmer, Richterstraße 20, 50933 Köln

b)

Gotthard Haug, Manager, Rue du Marteau 55, 1000 Brussel, Belgien

c)

Chris Reinartz, Vorstand, Augustinusstraße 15, 50226 Frechen

und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

8.

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft wird zum 30. September 2018 aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr; das erste Abwicklungsgeschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember 2018.

9.

Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Vorstand, Jörg Polis, In den Benden 10, 52355 Düren wird zum Abwickler der Gesellschaft bestellt.

b)

Die Abwickler vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein.

c)

Der Aufsichtsrat wird beauftragt und ermächtigt, mit dem Abwickler Vereinbarungen über die Einzelheiten seines Vertragsverhältnisses zu treffen, insbesondere Vereinbarungen über eine angemessene Vergütung, und einen Anstellungsvertrag für die Gesellschaft abzuschließen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, der im Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Jeder Aktionär kann sich in der Hauptversammlung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

 

Frechen, im August 2018

MedKaizen AG mit Sitz in Frechen

Der Vorstand

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