Mensch und Maschine Medienzentrum AG – Hauptversammlung 2017

Mensch und Maschine Medienzentrum AG

Weßling

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
25. Oktober 2017 um 15 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Argelsrieder Feld 5, 82234 Weßling,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats ist eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Adi Drotleff, Verwaltungsratsvorsitzender und geschäftsführender Direktor der Mensch und Maschine Software SE, wohnhaft in München,

Herrn Christoph Aschenbrenner, geschäftsführender Direktor der Mensch und Maschine Software SE, wohnhaft in Windach/Eresing und

Herrn Markus Pech, geschäftsführender Direktor der Mensch und Maschine Software SE, wohnhaft in Schrobenhausen,

mit Wirkung ab Beendigung der für den 05. Oktober 2017 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Namensaktien am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. nicht später als am 28. September 2017, 24 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:

Mensch und Maschine Medienzentrum AG
Argelsrieder Feld 5
82234 Weßling
Telefax: 081 53 / 933 – 104
E-Mail: markus.pech@mum.de

Umschreibungen im Aktienregister finden in dem Zeitraum nach Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. nach Ablauf des 28. September 2017, und dem Ablauf des Versammlungstages nicht statt.

Anträge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG und Anfragen sind ausschließlich an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft zu richten.

Anderweitig adressierte Anträge bzw. Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge bzw. Wahlvorschläge, die rechtzeitig zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter www.mum.de/investor veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenso unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Weßling, im August 2017

Mensch und Maschine Medienzentrum AG

Der Vorstand

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