Methauer AGRO-Aktiengesellschaft
Zettlitz
Amtsgericht Chemnitz, HRB 4388
Einladung
Die Aktionäre der Methauer AGRO-Aktiengesellschaft in 09306 Zettlitz OT Methau, Straße der Jugend 34, werden hiermit zu der am
Donnerstag, dem 03. März 2016, um 9:00 Uhr, in der Sportarena „Arche“, in 04680 Colditz OT Hausdorf, Hauptstraße 34 c, |
stattfindenden
24. ordentlichen Hauptversammlung |
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014/15 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates |
2. |
Beschlussfassung der 24. ordentlichen Hauptversammlung |
2.1. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
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2.2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes |
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2.3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates |
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2.4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16 |
Für Aktionäre liegen zur Einsichtnahme vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung aus:
Der Jahresabschluss 2014/15, ergänzt durch den Lagebericht, den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes und den Bericht des Aufsichtsrates. Im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragene Aktionäre erhalten vorgenannten Jahresabschluss als Kurzfassung in Schriftform postalisch mit der Einladung zugeschickt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Der Aktionär muss bei Teilnahme an der Hauptversammlung seine Identität nachweisen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist an eine rechtzeitige schriftliche Anmeldung, die nicht später als drei Tage vor der Versammlung erfolgt, gebunden. Die Aktionäre erhalten hierzu mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung eine Rückantwortkarte zugestellt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht eines Bevollmächtigten, der mehr als zwei Aktionäre vertritt, ist im Rahmen der Bevollmächtigung auf einen Aktienanteil begrenzt, der 5 % der insgesamt ausgegebenen und stimmberechtigten Aktien ausmacht. Das Stimmrecht des Bevollmächtigten aus den eigenen Aktien bleibt dabei unberücksichtigt.
Methau, Februar 2016 |
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Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat | ||
U. Böhme/G. Wingeyer | S. Teubner |