mic AG
München
WKN A0KF6S
ISIN DE000A0KF6S5
Bekanntmachung zur Erhebung einer Nichtigkeits- und hilfsweise
Anfechtungsklage zur ordentlichen Hauptversammlung vom 27.03.2017
gem. §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG gibt die mic AG bekannt, dass ein Aktionär Nichtigkeits- und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben hat, mit der der Aktionär
1.
die Feststellung der Nichtigkeit des durch den Aufsichtsrat am 24.06.2016 festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 31.12.2015
2.
die Feststellung der Nichtigkeit der Beschlussfassungen auf der Hauptversammlung vom 27. März 2017 zu
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Tagesordnungspunkt 3 „Entlastung von Herrn Claus-Georg Müller als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015“ |
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Tagesordnungspunkt 4 „Entlastung von Herrn Manuel Reitmeier als Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015“ |
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Tagesordnungspunkt 6 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015“ |
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Tagesordnungspunkt 7 „Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016“ sowie |
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Tagesordnungspunkt 8 „Neuwahl des Aufsichtsrats“, soweit Herr Dr. Christoph Ludwig zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde, |
und
3. hilfsweise zu 2., die jeweilige Beschlussfassung unter Ziffer 2. für nichtig zu erklären,
begehrt.
Die Klage ist vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 6297/17, anhängig.
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Das Gericht hat vielmehr das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
München, im Juni 2017
mic AG
Der Vorstand