MICHAELTELECOM AG – Hauptversammlung 2017

MICHAELTELECOM AG

Bohmte

– WKN 576803 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

26. Juli 2017, 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der MICHAELTELECOM AG, Bruchheide 34, 49163 Bohmte
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016, mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 6.971.572,98 eine Dividende von € 132.900,00 entsprechend € 0,15 pro Aktie oder entsprechend 15 % auf das Grundkapital der Gesellschaft auszuschütten und € 6.838.672,98 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & P Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Marie-Curie-Straße 1, 49076 Osnabrück zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung die Aktionäre berechtigt, deren Aktien spätestens bis zum 20.07.2017

bei der Gesellschaft

bei einem deutschen Notar

bei einer Wertpapiersammelbank

bei der nachfolgenden Hinterlegungsstelle: Sparkasse Osnabrück

bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt sind.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist von diesem darüber eine Bescheinigung auszustellen. Diese ist gem. § 14 Abs. 4 der Satzung spätestens am 21.07.2017 bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Bohmte, im Mai 2017

MICHAELTELECOM AG

Der Vorstand

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