MICHAELTELECOM AG
Bohmte
– WKN 576803 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
25. Juli 2018, 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der MICHAELTELECOM AG, Bruchheide 34, 49163 Bohmte
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017, mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 |
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31.12.2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 7.284.401,26 eine Dividende von € 2.658.000,00 entsprechend € 3,00 pro Aktie oder entsprechend 300 % auf das Grundkapital der Gesellschaft auszuschütten und € 4.626.401,26 auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & P Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Marie-Curie-Straße 1, 49076 Osnabrück zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 der Satzung die Aktionäre berechtigt, deren Aktien spätestens bis zum 19.07.2018
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bei der Gesellschaft |
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bei einem deutschen Notar |
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bei einer Wertpapiersammelbank |
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bei der nachfolgenden Hinterlegungsstelle: Sparkasse Osnabrück |
bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt sind.
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist von diesem darüber eine Bescheinigung auszustellen. Diese ist gem. § 14 Abs. 4 der Satzung spätestens am 20.07.2018 bei der Gesellschaft einzureichen.
Bohmte, am 19. Juni 2018
MICHAELTELECOM AG
Der Vorstand