MINDFIRE Real Estate AG
Frankfurt am Main
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, 28. Juli 2014, um 15.00 Uhr in der Wilhelmstraße 25 (Erdgeschoss), 80801 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse und der Lageberichte mit den Berichten des Aufsichtsrats Da die letzte ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. November 2008 stattfand, werden die Jahresabschlüsse nun gesammelt vorgelegt.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
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Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn 7. Juli 2014 beziehen und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung bis zum Ablauf des 21. Juli 2014 unter folgender Adresse zugehen:
MINDFIRE Real Estate AG, HV-Organisation, Innere Wiener Straße 14, 81667 München,
Tel.: 089 / 6003 7544, Fax: 089 / 6003 7545, E-Mail: info@mindfire.de.
Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Gegenanträge sind ebenfalls an die vorgenannte Adresse zu richten. Sie werden den Aktionären im Internet unter http://www.mindfire.de zugänglich gemacht. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
München, im Juni 2014
Der Vorstand