MISTRAL Media AG Köln – Hauptversammlung

MISTRAL Media AG

Köln

ISIN: DE000A1PHC13 / WKN: A1PHC1

Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der
am Montag, dem 01. September 2014 um 10.00 Uhr
im Salon Rheintal
im Steigenberger Mannheimer Hof
Augustaanlage 4–8
68165 Mannheim

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2014

 

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der MISTRAL Media AG für das Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser festgestellt. Der festgestellte Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hauptversammlung zur Entgegennahme vorzulegen. Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung erläutert. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung findet hierzu nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht statt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der MISTRAL Media AG sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 1 Absatz (2)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Absatz (2) der Satzung der MISTRAL Media AG wie folgt neu zu fassen:

„(2) Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.“

6.

Beschlussfassung über die Ergänzung des Unternehmensgegenstandes sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 2 Absatz (1)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Absatz (1) der Satzung der MISTRAL Media AG wie folgt neu zu fassen:

„(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung, das Management und das Controlling von Beteiligungsunternehmen sowie die Erbringung von Serviceleistungen jeglicher Art für andere Unternehmen, insbesondere Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten, insbesondere Fernsehproduktions- und dazu gehörige Rechte zu vermarkten, und alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten, für die eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) nicht erforderlich ist, vorzunehmen.“

7.

Beschlussfassung über die Änderung des § 18 Absatz (2) der Satzung der MISTRAL Media AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 18 Absatz (2) der Satzung der MISTRAL Media AG wie folgt zu ändern:

„(2) Binnen der gesetzlichen Frist hat der Vorstand für das vergangene Geschäftsjahr die Jahresbilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie – soweit jeweils gesetzlich oder nach den für die Gesellschaft geltenden Börsenbedingungen erforderlich – den Anhang und den Lagebericht aufzustellen. Diese Unterlagen sind unverzüglich nach ihrer Aufstellung zusammen mit dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vorzulegen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wird dem Aufsichtsrat unmittelbar durch den Abschlussprüfer zugeleitet. Die zugeleiteten Unterlagen sind vom Aufsichtsrat zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten.“

II.

Teilnahme an der Hauptversammlung

1.

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Montag, den 11. August 2014, 00:00 Uhr (MESZ) zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Montag, den 25. August 2014, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

MISTRAL Media AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
oder per Telefax: +49-69-12012-86045
oder per E-Mail: wp.hv@db-is.com

2.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).

3.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

MISTRAL Media AG
Westendstraße 41
60325 Frankfurt am Main
oder per Telefax (069) 78904710
oder per E-Mail: info@mistral-media.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.

4.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Alle gesetzlich notwendigen Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten können ab der Einberufung im Internet unter www.mistral-media.de abgerufen werden.

 

Köln, im Juli 2014

MISTRAL Media AG

Der Vorstand

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