MK-Kliniken AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

MK-Kliniken AG

Berlin

ISIN DE 000A1TNRR7 / WKN A1 TNRR

Einladung

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zu einer

außerordentlichen Hauptversammlung,
am Donnerstag, den 13. Dezember 2018, 08.30 Uhr (MEZ), in der Hauptverwaltung
der MK-Kliniken AG, Sportallee 1, 22335 Hamburg.

Tagesordnung

1.

Begrüßung durch den Versammlungsleiter und Vortrag des Vorstands

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017

Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 hat über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Beschluss gefasst.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den von der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 19 gefassten Beschluss – trotz etwaiger Mängel – durch den folgenden neuen Beschluss zu bestätigen:

„Dem Vorstand wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017

Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 hat über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 im Wege der Einzelentlastung Beschluss gefasst.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 zu Tagesordnungspunkt 20 gefassten Beschlüsse – trotz etwaiger Mängel – durch die folgenden neuen Beschlüsse zu bestätigen:

3.1

Entlastung des Aufsichtsratsvorsitzenden Ulrich Marseille

„Herrn Ulrich Marseille wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.“

3.2

Entlastung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Hermann Tiedje

„Herrn Hans-Hermann Tiedje wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.“

3.3

Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dietmar Enderlein

„Herrn Prof. Dr. Dietmar Enderlein wird für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.“

4.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der MK-Kliniken AG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragenen SW Holding GmbH (HRB 206985) über die Ausgliederung des Geschäftsbereichs stationäre Pflege

Der Vorstand beabsichtigt weiterhin, die Funktion der MK-Kliniken AG auf die einer Holding zu beschränken und die operative Tätigkeit einschließlich der Vermietung und Verpachtung von Immobilien im Wesentlichen über Tochtergesellschaften zu erbringen. Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen Geschäftsjahren fast alle Betriebsstätten auf Tochtergesellschaften ausgegliedert. Um die Umsetzung der angestrebten Holdingstruktur der MK-Kliniken AG weiter voranzutreiben, soll nun auch der Geschäftsbereich stationäre Pflege auf eine Tochtergesellschaft, die SW Holding GmbH, ausgegliedert werden.

Der Geschäftsbereich stationäre Pflege besteht aus sämtlichen – jeweils von der MK-Kliniken AG alleine gehaltenen – Geschäftsanteilen an (i) der Senioren-Wohnpark Lemwerder GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 202991, (ii) der Senioren-Wohnpark Thale GmbH eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 105437, (iii) der Senioren-Wohnpark Wolmirstedt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 18037, (iv) der Senioren-Wohnpark Bad Langensalza GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 403324, (v) der Medina Klötze GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 206244, (vi) der Senioren-Wohnpark Stützerbach GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 304336 und (vii) der Senioren-Wohnpark Bad Schönborn GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 206241.

Gemeinsam mit den vorstehend genannten Geschäftsanteilen sollen die zwischen der MK-Kliniken AG als Hauptmieterin und fremden Dritten als Hauptvermieter bestehenden Mietverträge einschließlich der in diesem Zusammenhang zwischen der MK-Kliniken AG als Untervermieterin und den vorstehend unter (i) bis (v) genannten Pflegeheimbetreibern als Untermieter bestehende Untermietverträge auf die SW Holding GmbH übertragen werden.

Die Übertragung des Geschäftsbereichs stationäre Pflege von der MK-Kliniken AG als übertragendem Rechtsträger auf die SW Holding GmbH als übernehmendem Rechtsträger soll im Wege der Ausgliederung geschehen. Die Hauptversammlung soll daher über die Ausgliederung der im Ausgliederungsvertrag vom 2. November 2018 (UR-Nr. 648/18 E des Notars Dr. Ensenbach, Bremerhaven) näher bezeichneten Geschäftsanteile an Betriebsgesellschaften sowie Vertragsverhältnisse Beschluss fassen (Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG).

Die SW Holding GmbH ist unter HRB 206985 im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragen. Auf diese Gesellschaft sollen der Geschäftsbereich stationäre Pflege sowie sämtliche Miet- und Untermietverträge übertragen werden. In Folge dieser Ausgliederung wird die SW Holding GmbH anstelle der MK-Kliniken AG alleinige Gesellschafterin der zuvor genannten Gesellschaften sowie Vertragspartei der Miet- und Untermietverträge.

MK-Kliniken AG ist Inhaber aller Geschäftsanteile des übernehmenden Rechtsträgers.

Als Gegenleistung für die Übertragung des auszugliedernden Vermögens erhält die MK-Kliniken AG als übertragender Rechtsträger 5.000 Geschäftsanteile am Stammkapital der Gesellschaft des übernehmenden Rechtsträgers im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00. Die Geschäftsanteile werden mit einem Anteil am Bilanzgewinn ab dem 1. Januar 2019 gewährt. Zur Durchführung der Ausgliederung wird der übernehmende Rechtsträger sein Stammkapital von bisher EUR 25.000,00 um EUR 5.000,00 durch Bildung der vorgenannten neuen 5.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 und der Gewinnbeteiligung ab dem 1. Januar 2019 erhöhen.

Die Ausgliederung soll im Innenverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0:00 Uhr (Ausgliederungsstichtag), erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Handlungen und Geschäfte von der MK-Kliniken AG bezogen auf die auszugliedernden Geschäftsanteile sowie Vertragsverhältnisse als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen.

Der übernehmende Rechtsträger gewährt einzelnen Anteilsinhabern keine Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG noch sind für solche Personen Maßnahmen vorgesehen. Inhaber besonderer Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG bestehen weder beim übertragenden noch beim übernehmenden Rechtsträger.

Keinem Mitglied eines Vertretungsorgans oder eines Aufsichtsorgans der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, keinem geschäftsführenden Gesellschafter, keinem anderen organschaftlichen Vertreter, keinem Abschlussprüfer oder Ausgliederungsprüfer, werden besondere Vorteile im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt.

Der übertragende Rechtsträger hat keine Arbeitnehmer und keinen Betriebsrat. Der übernehmende Rechtsträger hat ebenfalls weder Arbeitnehmer noch einen Betriebsrat.

Die Ausgliederung ist in dem von den Organen der beteiligten Gesellschaften gemeinsam erstellten Ausgliederungsbericht (§ 127 UmwG) näher erläutert und begründet. Eine Prüfung der Ausgliederung findet nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes nicht statt. Die Ausgliederung wird nur wirksam, wenn die Hauptversammlung der MK-Kliniken AG als übertragendem Rechtsträger dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit einer Mehrheit von mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals zustimmt.

Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag liegt zusammen mit dem Ausgliederungsbericht, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des übertragenden Rechtsträgers für die letzten drei Geschäftsjahre einschließlich der Zwischenbilanz des übertragenden Rechtsträgers zum 30. September 2018 sowie der Eröffnungsbilanz des übernehmenden Rechtsträgers vom 25. Oktober 2018, von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der MK-Kliniken AG am Sitz in Berlin und am Sitz der Hauptverwaltung, Sportallee 1, 22335 Hamburg, zur Einsichtnahme aus.

Die MK-Kliniken AG wird jedem Aktionär, der dies verlangt, eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zusenden. Das Verlangen ist zu richten an: MK-Kliniken AG, Sportallee 1, 22335 Hamburg.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Der Ausgliederung des Geschäftsbereichs stationäre Pflege (Übertragung der Geschäftsanteile an Betriebsgesellschaften / Verträge über die Anmietung und die Untervermietung der Betriebsgrundstücke) nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags zwischen der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 86329 B eingetragenen MK-Kliniken AG als übertragendem Rechtsträger und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 206985 eingetragenen SW Holding GmbH als übernehmendem Rechtsträger vom 2. November 2018 (UR-Nr. 648/18 E des Notars Dr. Ensenbach, Bremerhaven) wird zugestimmt.

2.

Der Vorstand wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Ausgliederung des Geschäftsbereichs stationäre Pflege entsprechend dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag und dem Ausgliederungsbericht durchzuführen.

5.

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der MK-Kliniken AG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragenen AktiveCare 24 -AC24- GmbH (künftig firmierend unter „MK Ovid Immobilien GmbH“) (HRB 206164) über die Ausgliederung von Mietverträgen

Der Vorstand beabsichtigt weiterhin, die Funktion der MK-Kliniken AG auf die einer Holding zu beschränken und die operative Tätigkeit einschließlich der Vermietung und Verpachtung von Immobilien im Wesentlichen über Tochtergesellschaften zu erbringen. Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen Geschäftsjahren fast alle Betriebsstätten auf Tochtergesellschaften ausgegliedert. Um die Umsetzung der angestrebten Holdingstruktur der MK-Kliniken AG weiter voranzutreiben, sollen bestimmte Haupt- und Untermietverträge auf eine Tochtergesellschaft, die AktiveCare 24 -AC24- GmbH (künftig firmierend unter „MK Ovid Immobilien GmbH“) (nachfolgend auch „MK Ovid Immobilien GmbH“), ausgegliedert werden. Diese Haupt- und Untermietverträge betreffen Objekte, die von Betreibergesellschaften betrieben werden, deren bis dahin mittelbar von der MK-Kliniken AG gehaltene Geschäftsanteile mit Kaufvertrag vom 28./29. Juli 2017 (UR-Nr. 478/2017 E des Notars Dr. Ensenbach, Bremerhaven) an die Ovid BidCo GmbH (nunmehr: MVIA Verwaltungs GmbH) verkauft und mit Abtretungsvertrag vom 19. Oktober 2017 an diese mittelbar abgetreten wurden.

Die Übertragung der Haupt- und Untermietverträge von der MK-Kliniken AG als übertragendem Rechtsträger auf die MK Ovid Immobilien GmbH als übernehmendem Rechtsträger soll im Wege der Ausgliederung geschehen. Die Hauptversammlung soll daher über die Ausgliederung der im Ausgliederungsvertrag vom 2. November 2018 (UR-Nr. 649/18 E des Notars Dr. Ensenbach, Bremerhaven) näher bezeichneten Vertragsverhältnisse Beschluss fassen (Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG).

Die MK Ovid Immobilien GmbH ist unter HRB 206164 im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragen. Auf diese Gesellschaft sollen die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Miet- und Untermietverträge übertragen werden. In Folge dieser Ausgliederung wird die MK Ovid Immobilien GmbH anstelle der MK-Kliniken AG alleinige Vertragspartei der im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Miet- und Untermietverträge.

MK-Kliniken AG ist Inhaber aller Geschäftsanteile des übernehmenden Rechtsträgers.

Als Gegenleistung für die Übertragung des auszugliedernden Vermögens erhält die MK-Kliniken AG als übertragender Rechtsträger 5.000 Geschäftsanteile am Stammkapital der Gesellschaft des übernehmenden Rechtsträgers im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00. Die Geschäftsanteile werden mit einem Anteil am Bilanzgewinn ab dem 1. Januar 2019 gewährt. Zur Durchführung der Ausgliederung wird der übernehmende Rechtsträger sein Stammkapital von bisher EUR 25.000,00 um EUR 5.000,00 durch Bildung der vorgenannten neuen 5.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 und der Gewinnbeteiligung ab dem 1. Januar 2019 erhöhen.

Die Ausgliederung soll im Innenverhältnis mit Wirkung zum 1. Januar 2019, 0:00 Uhr (Ausgliederungsstichtag), erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an gelten alle Handlungen und Geschäfte von der MK-Kliniken AG bezogen auf die auszugliedernden Geschäftsanteile sowie Vertragsverhältnisse als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen.

Der übernehmende Rechtsträger gewährt einzelnen Anteilsinhabern keine Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG noch sind für solche Personen Maßnahmen vorgesehen. Inhaber besonderer Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG bestehen weder beim übertragenden noch beim übernehmenden Rechtsträger.
Keinem Mitglied eines Vertretungsorgans oder eines Aufsichtsorgans der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, keinem geschäftsführenden Gesellschafter, keinem anderen organschaftlichen Vertreter, keinem Abschlussprüfer oder Ausgliederungsprüfer, werden besondere Vorteile im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG gewährt.

Der übertragende Rechtsträger hat keine Arbeitnehmer und keinen Betriebsrat. Der übernehmende Rechtsträger hat ebenfalls weder Arbeitnehmer noch einen Betriebsrat.

Die Ausgliederung ist in dem von den Organen der beteiligten Gesellschaften gemeinsam erstellten Ausgliederungsbericht (§ 127 UmwG) näher erläutert und begründet. Eine Prüfung der Ausgliederung findet nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes nicht statt. Die Ausgliederung wird nur wirksam, wenn die Hauptversammlung der MK-Kliniken AG als übertragendem Rechtsträger dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit einer Mehrheit von mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals zustimmt.

Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag liegt zusammen mit dem Ausgliederungsbericht, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des übertragenden Rechtsträgers für die letzten drei Geschäftsjahre einschließlich der Zwischenbilanz des übertragenden Rechtsträgers zum 30. September 2018 sowie der Eröffnungsbilanz vom 19. Juni 2017, dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für die vergangenen beiden Geschäftsjahre des übernehmenden Rechtsträgers, von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der MK-Kliniken AG am Sitz in Berlin und am Sitz der Hauptverwaltung, Sportallee 1, 22335 Hamburg, zur Einsichtnahme aus.

Die MK-Kliniken AG wird jedem Aktionär, der dies verlangt, eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zusenden. Das Verlangen ist zu richten an: MK-Kliniken AG, Sportallee 1, 22335 Hamburg.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Der Ausgliederung von Haupt- und Untermietverträgen nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags zwischen der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 86329 B eingetragenen MK-Kliniken AG als übertragendem Rechtsträger und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 206164 eingetragenen AktiveCare 24 -AC24- GmbH (künftig firmierend unter „MK Ovid Immobilien GmbH“) als übernehmendem Rechtsträger vom 2. November 2018 (UR-Nr. 649/18 E des Notars Dr. Ensenbach, Bremerhaven) wird zugestimmt.

2.

Der Vorstand wird ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Ausgliederung entsprechend dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag und dem Ausgliederungsbericht durchzuführen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am Donnerstag, den 6. Dezember 2018, 24.00 Uhr (MEZ), unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Hauptversammlung MK-Kliniken AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 (0)89/2070 37951
E-Mail: hv@adeus.de

zugehen.

Die Anmeldung muss die Identität des Aktionärs zweifelsfrei erkennen lassen; die Anmeldung sollte deshalb die Aktionärsnummer sowie Name und Adresse des Aktionärs enthalten.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Anträge auf Umschreibung im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 6. Dezember 2018 bis zum Ende der Hauptversammlung zugehen, im Aktienregister erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung vollzogen werden.

Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig anmelden.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß aktienrechtlicher Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).

Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Adresse, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse an:

Hauptversammlung MK-Kliniken AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 (0)89/2070 37951
E-Mail: hv@adeus.de

Den Aktionären wird per Post ein Anmelde- und Vollmachtsformular übersandt. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht unter Verwendung dieses Anmelde- und Vollmachtsformulars zu erteilen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen besteht weder ein Formerfordernis nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist in Textform und vorzugsweise unter Verwendung des mit den Anmeldeunterlagen zur Hauptversammlung übersandten Anmelde- und Vollmachtsformulars zu erteilen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig unter der Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Hauptversammlung MK-Kliniken AG
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Postfach 57 03 64
22772 Hamburg
Telefax: +49 (0)89/2070 37951
E-Mail: hv@adeus.de

anmelden.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Anträge oder Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

MK-Kliniken AG
„Hauptversammlung“
Sportallee 1, 22335 Hamburg

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter

www.mk-kliniken.de/Hauptversammlung

veröffentlicht.

Datenschutzhinweis

Die MK-Kliniken AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Wohnort, ggfls. E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um Ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die MK-Kliniken AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der MK-Kliniken AG, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der MK-Kliniken AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der MK-Kliniken AG.

Sie als Aktionärin bzw. Aktionär haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der MK-Kliniken AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

ir@mk-kliniken.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

MK-Kliniken AG
Investor Relations
Sportallee 1
22335 Hamburg
Telefax: +49-40-51459-756

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

datenschutz@mk-kliniken.com

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der MK-Kliniken AG

www.mk-kliniken.de

zu finden.

Einlasskontrolle

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Hauptversammlung und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Aktionäre werden Bild- und Tonaufnahmen während der Hauptversammlung nicht gestattet sein. Am Eingang zum Präsenzbereich wird daher eine Kontrolle durchgeführt werden. Geräte, die sich zur Bild- oder Tonaufnahme eignen, dürfen von den Aktionären nicht mitgeführt werden.

 

Berlin, im November 2018

MK-Kliniken AG

– Der Vorstand –

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