MK-Kliniken AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2018 – Erweiterung der Tagesordnung

MK-Kliniken AG

Berlin

ISIN DE 000A1TNRR7 / WKN A1 TNRR

Bekanntmachung durch Aktionär gemäß §122 Abs. 3 AktG zur Erweiterung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. August 2018 zur außerordentlichen Hauptversammlung der MK-Kliniken AG, Berlin, am 27. September 2018, um 08.30 Uhr in der Hauptverwaltung der MK-Kliniken AG, Sportallee 1, 22335 Hamburg eingeladen.

Innerhalb der gesetzlichen Frist sind am 09. September 2018 und 12. September 2018 drei Ergänzungsverlangen des Aktionärs Wilm Diedrich Mueller eingegangen (siehe nachfolgend I., II. und III.).

I.

Personen, ich beantrage hiermit, dass der Versammlungsleiter mindestens die ersten sieben Sätze zur Eröffnung der Hauptversammlung im Stehen sprechen möge.

Begründung:
Alles Andere waere -den Aktionären gegenüber- unhöflich.

II.

Personen, ich beantrage hiermit, dass die Tagesordnungspunkte zwei bis elf abgelehnt werden.

Ich begründe diese meine Gegenantraege damit, dass ich es fuer Wichtigtuerei der Verwaltung der oben genannten Firma MK-Kliniken auf Kosten ihrer Aktionaere halte, wegen derartig uneiliger Lapalien zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einzuladen.

III.

Personen, ich beantrage hiermit, dass der Vorschlag der Verwaltung der oben genannten Firma MK zu Tagesordnungspunkt Nummer zwölf abgelehnt wird.
Diesen meinen Gegenantrag begründe ich damit, dass ich die Hoffnung habe, die oben genannten Firma MK koennte einen schoenen Tages erkennen, dass man mit Zuverlässigkeit, Puenktlichkeit und Hoeflichkeit weiter kommt als mit dem blinden Androhen und Verüben von Gewalt.

So möge der Versammlungsleiter -siehe auch meinen Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt Nummer eins- auf den Hauptversammlungen der oben genannten Firma MK alle anwesenden Personen
1. im Stehen,
2. in einem ganzen Satz,
3. puenktlich, laut, deutlich und ohne dauernd „äh“ zu sagen
willkommen heißen.

Erst, wenn es dem Versammlungsleiter trotz Beachten der oben genannten -eigentlich selbstverstaendlichen-Ratschläge nicht gelingt, die Hauptversammlung ordentlich durchzuführen, sollten wir ueber eine Satzungsänderung nachdenken. Und nicht vorher.

 

MK-Kliniken AG

Der Vorstand

Comments are closed.