Mpplication International AG – Anzeige einer Sachkapitalerhöhung gemäß § 183a Absatz (2) AktG

Mpplication International AG

Frankfurt am Main

Frankfurt am Main, HRB 101916

Anzeige einer Sachkapitalerhöhung gemäß § 183a Absatz (2) AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 15.09.2015 eine Kapitalerhöhung wie folgt beschlossen:

1.

a.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 50.000,– EUR um 7.000.000,– EUR auf 7.050.000,– EUR erhöht durch Ausgabe von 7.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von je 1,– EUR zu einem Ausgabebetrag von 1,– EUR je Aktie, d. h. zu einem Gesamtausgabebetrag von 7.000.000,– EUR. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen.

b.

Die neuen Aktien sind ab dem Geschäftsjahr 2015 gewinnberechtigt.

c.

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung sämtlicher neuer Aktien wird Herr Mansfield Wong, 24E, Tower 2, Granville Garden, No. 8, Pik Tin Road, Tai Wai, Shatin, New Territories, Hong Kong, zugelassen.

d.

Die Sacheinlage hat dadurch zu erfolgen, dass Herr Mansfield Wong sämtliche Geschäftsanteile an der mit einem Stammkapital von 10.000 HKD im Firmenregister von Hong Kong unter der Nummer 1306741 eingetragenen Mpplication Group Ltd. mit Sitz in Hong Kong einschließlich des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2015 in die Gesellschaft einbringt.

e.

Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

f.

Sektion B. I. der Satzung der Gesellschaft (Grundkapital) werden zur Anpassung an die Kapitalerhöhung mit Wirkung auf deren Durchführung wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 7.050.000 (in Worten: Euro sieben Millionen fünfzigtausend).

(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 7.050.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.“2. Es wird hinsichtlich der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen nach §§ 183a, 33a AktG von einer externen Gründungsprüfung abgesehen.“

2. Vorstand und Aufsichtsrat versichern hierzu:

a) Der Gegenstand der Sacheinlagen ergibt sich aus Ziffer 1.d. Der Wert der Sacheinlagen erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien oder den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen. Der genaue Wert, die Quelle der Bewertung sowie die angewandte Bewertungsmethode ergeben sich aus dem Sachverständigengutachten des Gutachters der Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg, vom 04. September 2015.

b) Die Zeichner haben entsprechend der Liste der Zeichner insgesamt 7.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zum Gesamtausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet.

c) Die Sacheinlagen sind durch den Einbringungsvertrag vom 16.09.2015 vollständig entsprechend dem Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung an die Gesellschaft geleistet worden.

d) Die Voraussetzungen des § 36 a Abs. 2 AktG sind erfüllt.

e) Die eingebrachten Sacheinlagen haben insgesamt den im Hauptversammlungsbeschluss ausgewiesenen Mindesteinbringungswert von insgesamt EUR 7.000.000,00 und stehen endgültig zur freien Verfügung des Vorstands der Gesellschaft.

f) Uns sind außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der eingebrachten Geschäftsanteile im Sinne von § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt.

g) Wir versichern, dass alle Einlagen auf das bisherige Grundkapital an die Gesellschaft geleistet sind. Es wurde nach § 33a Absatz (1) Nr. 1 AktG von einer externen Gründungsprüfung abgesehen. Der Wert der Sacheinlagen erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien oder den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen.

h) Die Quelle der Bewertung ist ein schriftliches Gutachten der Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg, vom 04. September 2015. Die angewandte Bewertungsmethode ist das DCF-Verfahren.

 

Frankfurt am Main, im September 2015

Der Vorstand

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