MTU Aero Engines AG – Hauptversammlung 2017

MTU Aero Engines AG

München

WKN A0D 9PT
ISIN DE000A0D9PT0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Donnerstag, den 4. Mai 2017, um 10:00 Uhr,

im

The Westin Grand München
Eingang Ballsaal Foyer
Arabellastr. 6
81925 München

stattfindet.

Einlass ist ab 9:00 Uhr.

I.      Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

Die genannten Unterlagen werden von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter der Adresse www.mtu.de/hv zugänglich gemacht.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 der MTU Aero Engines AG in Höhe von Euro 135.617.639,19 wie folgt zu verwenden:

1. Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,90 je dividendenberechtigter Stückaktie Euro 97.576.595,70
2. Einstellung in Gewinnrücklagen Euro 38.041.043,49
3. Gewinnvortrag Euro 0,00

Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, wobei die Höhe der Dividende von Euro 1,90 je dividendenberechtigter Stückaktie unverändert bleiben wird.

Aufgrund einer Änderung des § 58 Absatz 4 AktG sind Dividendenansprüche nunmehr am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende ist demnach am 9. Mai 2017 fällig.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichtes für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

II.      Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2017 besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 52.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten. Davon sind zurzeit 51.356.103 Aktien stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus 643.897 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht ausgeübt werden kann.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und ihre Aktien so rechtzeitig angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 27. April 2017 (Donnerstag) bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der MTU Aero Engines AG unter der Anschrift

MTU Aero Engines AG
c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland

oder per Telefax unter der Nummer

+49 (0)89 210 27 288

oder per E-Mail an

namensaktien@linkmarketservices.de

oder unter der Internet-Adresse

www.mtu.de/hv

anmelden. Für die Anmeldung über die vorstehende Internetseite benötigen Sie einen individuellen Zugangscode, den Sie mit den Aktionärsunterlagen erhalten. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Ihnen zugesandten Aktionärsunterlagen oder der genannten Internetseite.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 AktG genannte Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören und als deren Inhaber sie nicht im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Hauptversammlung bis zum Tag der Versammlung (jeweils einschließlich), d. h. vom Samstag, 29. April 2017 (0:00 Uhr) bis einschließlich Donnerstag, 4. Mai 2017 (24:00 Uhr), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des vorgenannten Umschreibestopps frei verfügen.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte; Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

a) Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gem. § 135 Absatz 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt wird.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft in Textform (i) unter einer der oben unter Ziffer 2 genannten Anschrift, E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Internetadresse übermitteln oder (ii) am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen. Ein Widerruf einer bereits zuvor erteilten Vollmacht erfolgt zudem formfrei durch persönliches Erscheinen des Aktionärs auf der Hauptversammlung.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Absatz 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insofern gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen.

b) Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten Ihnen darüber hinaus an, sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können in Textform vor der Hauptversammlung bis zum Ablauf des 3. Mai 2017 (Mittwoch) erfolgen. Der Aktionär kann hierzu auch das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft, zugänglich unter www.mtu.de/hv, nutzen. Wir weisen darauf hin, dass eine Bevollmächtigung weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter nur durch Aktionäre erfolgen kann, die sich bis zum Ablauf des 27. April 2017 für die Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben. Ein Widerruf einer bereits zuvor erteilten Vollmacht nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erfolgt zudem formfrei durch persönliches Erscheinen des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten auf der Hauptversammlung.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen werden.

Nähere Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung mitteilen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach Maßgabe der Ziffer 2 bis zum Ablauf des 27. April 2017 rechtzeitig angemeldet haben (s. o. „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, können bis spätestens zum Ablauf des 3. Mai 2017 (Mittwoch) (bei der Gesellschaft eingehend) ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder ihre bereits abgegebenen Briefwahlstimmen ändern oder widerrufen, und zwar in Textform oder über das Internet unter einer der oben in Ziffer 2 für die Anmeldung genannten Adressen.

Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Fragen oder Anträge entgegengenommen werden.

Nähere Einzelheiten und Formulare zur Briefwahl werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung mitteilen.

5. Ergänzungsanträge, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen des Aktionärs

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der in Ziffer 5 b) angegebenen Postadresse bis zum Ablauf des 3. April 2017 (Montag) zugegangen sein. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Der Vorstand wird etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 f. AktG nur zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf des 19. April 2017 (Mittwoch) bei der Gesellschaft eingegangen sind und die Antragsteller im Aktienregister als Aktionäre eingetragen sind. Anträge und Anfragen der Aktionäre im Sinne von § 126 Absatz 1 AktG oder Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

Postanschrift

MTU Aero Engines AG
Abteilung Investor Relations
Dachauer Straße 665
80995 München

oder per Telefax an

+49 (0)89 1489 95139

oder per E-Mail an

hv2017@mtu.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.mtu.de/hv

veröffentlicht.

c) Auskunftsverlangen des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

6. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären, weitergehende Ausführungen zu den vorgenannten Aktionärsrechten und weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mtu.de/hv zur Verfügung.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.

 

München, im März 2017

MTU Aero Engines AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.