MTU Aero Engines AG München – HV 2018

MTU Aero Engines AG

München

WKN A0D 9PT
ISIN DE000A0D9PT0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der MTU Aero Engines AG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am

Mittwoch, den 11. April 2018 um 10:00 Uhr

im

Hilton Munich Park
Ballsaal
Am Tucherpark 7
80538 München

stattfindet.

Einlass ist ab 9:00 Uhr.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

Die genannten Unterlagen werden von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter der Adresse

www.mtu.de/hv

zugänglich gemacht.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der MTU Aero Engines AG in Höhe von Euro 142.702.997,98 wie folgt zu verwenden:

1. Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,30 je dividendenberechtigter Stückaktie Euro 118.449.636,60
2. Einstellung in Gewinnrücklagen Euro 24.253.361,38
3. Gewinnvortrag Euro 0,00

Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, wobei die Höhe der Dividende von Euro 2,30 je dividendenberechtigter Stückaktie unverändert bleiben wird.

Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 16. April 2018, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresberichtes für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 AktG i.V.m. §§ 1 Absatz 1, 5 Absatz 1, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern. Hiervon werden sechs von der Hauptversammlung gewählt (Anteilseignervertreter) und sechs nach den Regeln des MitbestG (Arbeitnehmervertreter).

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 11. April 2018 endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Wilhelm Bender, Klaus Eberhardt, Dr. Jürgen M. Geißinger, Prof. Dr. Klaus Steffens und Prof. Dr. Marion A. Weissenberger-Eibl.

Der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG mit mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern zu besetzen. Da der Gesamterfüllung dieser Quote widersprochen wurde, ist der jeweilige Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmervertreter müssen daher jeweils mindestens zwei Frauen und zwei Männer vertreten sein. Der nachfolgende Beschlussvorschlag berücksichtigt diese Mindestquoten.

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf den entsprechenden Vorschlag des Nominierungsausschusses, folgende Kandidaten zur Wahl als Aufsichtsräte vor:

6a.

Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstitut e.V., wohnhaft in Pullach;

6b.

Klaus Eberhardt, selbständiger Berater; ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall AG, wohnhaft in Lindau;

6c.

Dr. Jürgen M. Geißinger, Vorsitzender des Vorstands der Senvion SA, wohnhaft in Hamburg;

6d.

Prof. Dr. Klaus Steffens, selbständiger Berater; ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der MTU Aero Engines GmbH, wohnhaft in Bernried;

6e.

Prof. Dr. Marion A. Weissenberger-Eibl, Leiterin des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI in Karlsruhe und Inhaberin des Lehrstuhls für Innovations- und TechnologieManagement am Karlsruher Institut für Technologie, wohnhaft in Karlsruhe.

Die Wahl wird als Einzelwahl durchgeführt.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 11. April 2018. Die Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Vorschläge berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben und die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung sowie das angestrebte Kompetenzprofil seiner Mitglieder. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die Kandidaten den für die Aufsichtsratsarbeit zu erwartenden Zeitaufwand bewältigen können und als unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.2 DCGK anzusehen sind.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Herr Prof. Dr. Klaus Steffens erhält als ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der MTU Aero Engines GmbH die vertraglich vorgesehenen Ruhestandsbezüge.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des DCGK Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Eberhardt für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

Informationen zu den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft finden Sie im Anschluss an diese Tagesordnung sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mtu.de/hv
7.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Nach § 120 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Die Gesellschaft möchte ihren Aktionären Gelegenheit geben, hierüber abzustimmen.

Die Beschlussfassung unter diesem Tagesordnungspunkt bezieht sich auf das seit dem 1. Januar 2016 bei der Gesellschaft geltende Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Eine Darstellung dieses Systems finden Sie im Vergütungsbericht, der Bestandteil des unter Tagesordnungspunkt 1 genannten zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts ist. Dieser ist im Internet unter

www.mtu.de/hv

abrufbar.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das seit dem 1. Januar 2016 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.

II.

Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für die Aufsichtsratswahl

6a. Dr. Christine Bortenlänger

Geschäftsführender Vorstand Deutsches Aktieninstitut e.V.

Geboren

1966

Nationalität

Deutsch

Lebenslauf

1986–1988 Banklehre, Bayerische Vereinsbank AG, München
1988–1994 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), München
1994–1996 Projektleiterin eines internationalen Forschungsprojekts für die Deutsche Forschungsgemeinschaft zum Themenkreis „Elektronische Märkte“
1996–1997 Projektverantwortliche für Electronic Commerce, Bayerische Landesbank, München
1997–1998 Senior Consultant und Projektleiterin für Strategie- und Organisationsprojekte, Dr. Seebauer & Partner, München
1998–2000 Stellvertretende Geschäftsführerin der öffentlich-rechtlichen Börse München
2000–2012 Vorstand der Bayerische Börse AG und Geschäftsführerin der öffentlich-rechtlichen Börse München
Seit 9/2012 Geschäftsführender Vorstand, Deutsches Aktieninstitut e.V., Frankfurt/Main

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen

Covestro AG (börsennotiert)
Covestro Deutschland AG (Covestro-Gruppe)
OSRAM Licht AG (börsennotiert)
OSRAM GmbH (OSRAM-Gruppe)
SGL Carbon SE (börsennotiert) (Amtszeit endet am 30. April 2018)
TÜV Süd AG (nicht-börsennotiert)

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft

Dr. Christine Bortenlänger verfügt über weitreichende Erfahrung in der Leitung und Überwachung von börsen- und nichtbörsennotierten Unternehmen. Sie besitzt besondere Kapitalmarktexpertise und Kenntnisse in den Bereichen Recht und Compliance sowie dem Organisations- und Kulturwandel. Dr. Christine Bortenlänger hat zudem fundierte Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit sowie in Marketing und Vertrieb. Darüber hinaus verfügt Dr. Christine Bortenlänger über besondere Kenntnisse auf den Feldern von Corporate Governance und Investor Relations.

6b. Klaus Eberhardt

Selbstständiger Berater

Geboren

1948

Nationalität

Deutsch

Lebenslauf

1. April 1972 Standard Elektrik Lorenz AG
1972–1975 Bereich Zentrale Organisation und Datenverarbeitung
1975–1978 Assistent des Vorstandes Operations (Produktion, Materialwirtschaft, Qualitätswesen)
1979–1984 Leitung des Bereichs „Fertigungssteuerung und Materialwirtschaft Unternehmensgruppe Nachrichtentechnik“
1. Januar 1985 Messerschmitt-Bölkow-Blohm GmbH (später DASA)
1985–1986 Leitung Ressort Materialwirtschaft und Organisation/Datenverarbeitung, Werk Nabern
1987–1988 Leitung Werk Nabern
1988–1990 Leitung Geschäftsbereich Fertigung
Mitglied der Unternehmensbereichsleitung Verteidigungssysteme
1990–1992 Leitung Produktbereich „Subsysteme und Komponenten“
1. Juli 1992 TEMIC Telefunken microelectronic GmbH
Geschäftsführer und Stellvertreter des Vorsitzenden der Geschäftsführung
1. März 1997 Rheinmetall AG
Vorsitzender des Vorstandes der Rheinmetall Elektronik AG
Mitglied des Vorstandes der Rheinmetall AG
1. Januar 2000 bis 31. Dez. 2012 Vorsitzender des Vorstandes der Rheinmetall AG

Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG seit 2007
Aufsichtsratsvorsitzender der MTU Aero Engines AG seit 2008
Ende der Bestelldauer: 2018

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen

ElringKlinger AG (börsennotiert) (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstand und Aufsichtsrat von international tätigen, börsennotierten Industrieunternehmen besitzt Klaus Eberhardt umfassende Erfahrungen in der strategischen und operativen Führung sowie in der Überwachung solcher Unternehmen. Unter anderem aufgrund seiner früheren Präsidentschaft der Vereinigung der europäischen Luftfahrt- und Verteidigungsindustrie bringt er vertiefte Kenntnisse in der Branche der MTU Aero Engines in die Aufsichtsratsarbeit ein. Er besitzt zudem wertvolle Expertise in den Bereichen Recht und Compliance sowie Corporate Governance und Risikomanagement und ist mit den Aufgaben und Pflichten eines Aufsichtsratsvorsitzenden in verschiedenen börsennotierten Unternehmen langjährig vertraut.

6c. Dr. Jürgen M. Geißinger

Vorsitzender des Vorstands der Senvion SA, Luxemburg

Geboren

1959

Nationalität

Deutsch

Lebenslauf

1985–1991 Fraunhofer Institut
1991–1992 Heidelberger Druckmaschinen AG
1992–1998 ITT Automotive, zuletzt CEO ITT Industries Europe mit globaler Sparten-Verantwortung für Brems- und Fahrwerksysteme
1998–2011 INA-Holding Schaeffler KG, Vorsitzender der Geschäftsleitung
2011–2013 Schaeffler AG, Vorsitzender des Vorstands
2014–heute Selbstständiger Unternehmer und Investor in Start Up-Unternehmen u.a. für IT-Technologien, Medizintechnik u. nachwachsende Rohstoffe
seit 12/ 2015 zusätzlich Vorsitzender des Vorstands der Senvion SA, Luxemburg

Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG seit 2005
Ende der Bestelldauer: 2018

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen

Hilotherm Holding AG (Schweiz) (nicht-börsennotiert)

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft

Als langjähriges Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender eines in seinen Geschäftsbereichen führenden Industriekonzerns zeichnet sich Dr. Jürgen Geißinger durch eine umfassende Wirtschaftskompetenz aus – sowohl in operativen wie in strategischen Fragen. Dies schließt entsprechendes Know-how in den Bereichen Fertigung und Produktion, Marketing und Vertrieb sowie Personal- und Organisationsentwicklung ein.

Darüber hinaus verfügt Dr. Geißinger über ausgeprägte Erfahrung in der Überwachung von börsennotierten und nicht-börsennotierten Unternehmen in einem internationalen Umfeld und besitzt besondere Expertise in Fragen der Gremienarbeit und der Corporate Governance.

6d. Prof. Dr. Klaus Steffens

Selbständiger Berater

Geboren

1950

Nationalität

Deutsch

Lebenslauf

1971–1977 Studium RWTH Aachen
Grundlagen des Maschinenbaus und Flugzeugbau
1977–1985 RWTH Aachen, Produktionstechnik
1985–1987 Fraunhofer Gesellschaft
1987–1996 Ford
1996–2000 Chief Operating Officer MTU Aero Engines
2000–2004 Chief Executive Officer MTU Aero Engines
seit 2005 Selbständiger Berater

Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG seit 2005
Ende der Bestelldauer: 2018

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen

Poppe & Potthoff GmbH (nicht-börsennotiert) (Vorsitzender des Beirats)

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft

Seine Ausbildung und sein beruflicher Werdegang begründen Prof. Dr. Klaus Steffens‘ ausgeprägte Kenntnisse der für die MTU Aero Engines relevanten Technologien und Branchen und insbesondere auf dem Gebiet der Luftfahrt. Als langjähriger Technikchef und anschließend Leiter des Gesamtunternehmens verantwortete Prof. Dr. Steffens die technische und strategische Aufstellung der MTU Aero Engines einschließlich der Ausweitung ihres Produktspektrums sowie ihrer Globalisierung. Er besitzt eine breite Unternehmenserfahrung in einem internationalen Umfeld und verfügt über besondere Kenntnisse auf den Feldern des Vertriebs, der Entwicklung und Herstellung sowie der Wartung von Flugzeugtriebwerken. Außerdem ist er bestens mit dem Geschäftsmodell und der Kunden- und Partnerstruktur des Unternehmens vertraut.

6e. Prof. Dr. Marion A. Weissenberger-Eibl

Leiterin des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI in Karlsruhe und Inhaberin des Lehrstuhls für Innovations- und TechnologieManagement am Karlsruher Institut für Technologie

Geboren

1966

Nationalität

Deutsch

Lebenslauf

1985–1987 Lehre und Ausbildung zur Bekleidungsschneiderin (IHK)
1987–1991 Studium der Bekleidungstechnik, Dipl.-Ing. (FH)
Fachhochschule für Technik in Sigmaringen
1991–1992 Gesamtproduktionsleitung Konfektion und Strick (stellv.) bei Fa. ESCADA AG, München
1992–1993 Leitung der Produktionsentwicklung und Stellvertretung der Logistik/Produktion LAURÈL und CRISCA bei Fa. ESCADA AG, München
1993–1997 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Dipl.-Kffr. Ludwig-Maximilians-Universität München
1997–2003 Senior Consultant und Bereichsleiterin TCW Transfer-Centrum für Produktions-Logistik und Technologiemanagement GmbH & Co. KG, München
1997–2000 Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Forschungsbereichsleiterin, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Logistik, Technische Universität München
2000–2003 Wissenschaftliche Assistentin und Forschungsbereichsleiterin, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Logistik, Technische Universität München
5/2003–6/2004 Habilitation an der Technischen Universität München, Privatdozentin an der Technischen Universität München und Lehrstuhlvertretung „Innovationsmanagement“ an der Universität Kassel
7/2004–12/2012 Lehrstuhl „Innovations- und TechnologieManagement“ an der Universität Kassel
seit 4/2007 Leitung des Fraunhofer-Instituts für System-und Innovationsforschung ISI
seit 1/2013 Lehrstuhl für Innovations- und TechnologieManagement am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Aufsichtsrätin der MTU Aero Engines AG seit 2013
Ende der Bestelldauer: 2018

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen

HeidelbergCement AG (börsennotiert)
Rheinmetall AG (börsennotiert)

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft

Aufgrund ihrer erfolgreichen Laufbahn als Hochschullehrerin und Institutsleiterin für System-und Innovationsforschung sowie ihren leitenden Funktionen in einem Industrieunternehmen verfügt Frau Prof. Dr. Marion A. Weissenberger-Eibl über eine hervorragende Kompetenz in den Bereichen Innovation, Strategie, Technologiemanagement und ein ausgeprägtes Verständnis für die Strategie des Unternehmens und die zukunftsgerichtete strategische Entwicklung der MTU Aero Engines.

Ihre ausgewiesene Expertise in der Innovationsforschung und ihre langjährige Erfahrung in der Überwachung von börsennotierten und nicht-börsennotierten Unternehmen machen sie für die Aufsichtsratstätigkeit des Unternehmens besonders wertvoll. Sie besitzt besondere Expertise und Kenntnisse in den Bereichen Neue Technologien und Digitalisierung und langjährige fundierte Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Als Hochtechnologieunternehmen mit breiter Zusammenarbeit mit verschiedenen Forschungsinstituten legen wir großen Wert auf ihre Expertise und ihren Rat in Bezug auf das Innovations- und Technologiemanagement.

III. Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2018 besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 52.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien und ebenso vielen Stimmrechten. Davon sind zur Zeit 51.499.842 Aktien stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus 500.158 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht ausgeübt werden kann.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und ihre Aktien so rechtzeitig angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 4. April 2018 (Mittwoch) bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich in Textform in deutscher oder englischer Sprache bei der MTU Aero Engines AG unter der Anschrift

MTU Aero Engines AG
c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland

oder per Telefax unter der Nummer

+49 (0)89 210 27 288

oder per E-Mail an

namensaktien@linkmarketservices.de

oder unter der Internet-Adresse

www.mtu.de/hv

anmelden. Für die Anmeldung über die vorstehende Internetseite benötigen Sie einen individuellen Zugangscode, den Sie mit den Aktionärsunterlagen erhalten. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Ihnen zugesandten Aktionärsunterlagen oder der genannten Internetseite.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 AktG genannte Personen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören und als deren Inhaber sie nicht im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie, dass aus arbeitstechnischen Gründen innerhalb der letzten drei Werktage vor der Hauptversammlung bis zum Tag der Versammlung (jeweils einschließlich), d. h. vom Samstag, 7. April 2018 (0:00 Uhr), bis einschließlich Mittwoch, 11. April 2018 (24:00 Uhr), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung und ungeachtet des vorgenannten Umschreibestopps frei verfügen.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte; Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

a) Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gem. § 135 Absatz 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt wird.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft in Textform (i) unter einer der oben unter Ziffer 2 genannten Anschrift, E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Internetadresse übermitteln oder (ii) am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen. Ein Widerruf einer bereits zuvor erteilten Vollmacht erfolgt zudem formfrei durch persönliches Erscheinen des Aktionärs auf der Hauptversammlung.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen diesen nach § 135 Absatz 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insofern gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen.

b) Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten Ihnen darüber hinaus an, sich nach Maßgabe Ihrer Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen zu diesem Zweck eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können in Textform vor der Hauptversammlung bis zum Ablauf des 10. April 2018 (Dienstag) erfolgen. Der Aktionär kann hierzu auch das internetgestützte Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft, zugänglich unter

www.mtu.de/hv,

nutzen. Wir weisen darauf hin, dass eine Bevollmächtigung weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter nur durch Aktionäre erfolgen kann, die sich bis zum Ablauf des 4. April 2018 für die Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben. Ein Widerruf einer bereits zuvor erteilten Vollmacht nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter erfolgt zudem formfrei durch persönliches Erscheinen des Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten auf der Hauptversammlung.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen werden.

Nähere Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung mitteilen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen können sich der Briefwahl bedienen.

Zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach Maßgabe der Ziffer 2 bis zum Ablauf des 4. April 2018 rechtzeitig angemeldet haben (s. o. „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Aktionäre, die sich rechtzeitig zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, können bis spätestens zum Ablauf des 10. April 2018 (Dienstag) (bei der Gesellschaft eingehend) ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder ihre bereits abgegebenen Briefwahlstimmen ändern oder widerrufen, und zwar in Textform oder über das Internet unter einer der oben in Ziffer 2 für die Anmeldung genannten Adressen.

Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen erst in der Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Fragen oder Anträge entgegengenommen werden.

Nähere Einzelheiten und Formulare zur Briefwahl werden wir unseren Aktionären zusammen mit der Zusendung der Einladung zur Hauptversammlung mitteilen.

5. Ergänzungsanträge, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen des Aktionärs

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter der in Ziffer 5 b) angegebenen Postadresse bis zum Ablauf des 11. März 2018 (Sonntag) zugegangen sein. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Der Vorstand wird etwaige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 f. AktG nur zugänglich machen, wenn sie bis zum Ablauf des 27. März 2018 (Dienstag) bei der Gesellschaft eingegangen sind und die Antragsteller im Aktienregister als Aktionäre eingetragen sind. Anträge und Anfragen der Aktionäre im Sinne von § 126 Absatz 1 AktG oder Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

Postanschrift

MTU Aero Engines AG
Abteilung Investor Relations
Dachauer Straße 665
80995 München

oder per Telefax an

+49 (0)89 1489 95139

oder per E-Mail an

hv2018@mtu.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Fristgerecht unter vorstehenden Adressen eingehende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.mtu.de/hv

veröffentlicht.

c) Auskunftsverlangen des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

6. Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären, weitergehende Ausführungen zu den vorgenannten Aktionärsrechten und weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.mtu.de/hv

zur Verfügung.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.

 

München, im März 2018

MTU Aero Engines AG

Der Vorstand

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