Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Münchener Tierpark Hellabrunn Aktiengesellschaft

München

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 11. Juli 2018, 10.00 Uhr, im Verwaltungszentrum der Stadtsparkasse München, Ungererstraße 75, 80805 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Es wird ein Bilanzgewinn von 2.387.640,80 € ausgewiesen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 i. H. v. 2.300.000,00 € in die Gewinnrücklage einzustellen und i. H. v. 87.640,80 € vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Rasem Baban, für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat am 17.05.2017 die Vergütung der Aufsichtsräte in den städtischen Beteiligungsgesellschaften neu geregelt. Zur Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses ist die Satzung der Münchener Tierpark Hellabrunn AG zu ändern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

§ 10 wird wie folgt neu formuliert: „Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit eine angemessene, pauschale Aufwandsentschädigung, bestehend einerseits aus einem pauschalen Sitzungsgeld und andererseits, sofern sie nicht berufsmäßige Stadträte sind, einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Die Höhe des Sitzungsgeldes und der Aufwandsentschädigung werden durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt. Daneben können die Mitglieder des Aufsichtsrates bei Nachweis ihrer tatsächlich entstandenen Aufwendungen den Ersatz ihrer Auslagen geltend machen.“

6.

Beschlussfassung über die Höhe der Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 17.05.2017 folgende Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit des Aufsichtsrates der Münchener Tierpark Hellabrunn AG vor:

Sitzungsgeld pro Person: 100,00 €
Pauschale pro Person/Jahr: 500,00 € bzw. 0,00 € bei berufsmäßigen Stadträten
7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Bavaria Treu AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 04.07.2018 bei der Gesellschaftskasse, bei der Stadtkämmerei München, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der

Münchener Tierpark Hellabrunn AG c/o BayernLB
vertreten durch Deutsche WertpapierService Bank AG
–DSHVG–
Landsberger Str. 187
80687 München

zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei der Stadtkämmerei München oder bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Wird nicht bei der Gesellschaftskasse hinterlegt, so ist eine Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen zur Tagesordnung an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen schon vor der Hauptversammlung schriftlich bis zum 5. Juli 2018 dem Vorstand ankündigen, um so eine qualifizierte und schnelle Beantwortung in der Hauptversammlung zu gewährleisten.

Zugänglich zu machende Anträge zur Tagesordnung von Aktionären, die bis 26. Juni 2018 bei uns eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.hellabrunn.de

veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 30. Mai 2018 veröffentlicht.

 

München, im Juni 2018

MÜNCHENER TIERPARK HELLABRUNN AG

Der Vorstand
Rasem Baban

 

Anreise mit dem MVV zum Verwaltungszentrum der SSKM in der Ungererstraße 75: U-Bahn U6 Haltestelle Nordfriedhof, der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierefrei.

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