NABAG Anlage- und Beteiligungs Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

NABAG Anlage- u. Beteiligungs Aktiengesellschaft

Nürnberg

– Wertpapier-Kenn-Nr. 674 980 –

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 23. Juli 2016 um 11.30 Uhr in der Gaststätte „Tuspo“, Herrnhüttestraße 75, 90411 Nürnberg stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 und Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über ein neues genehmigtes Kapital, Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die durch die Hauptversammlung vom 10.08.2013 erteilte und bis zum 09.08.2018 befristete Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft (genehmigtes Kapital 2013/I), die derzeit nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von 5,– EUR besteht, wird aufgehoben. Mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der im Folgenden beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister wird ein neues genehmigtes Kapital durch Neufassung von § 4 Abs. 2 der Satzung wie folgt geschaffen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juli 2021 um bis zu EUR 339.997,00 (Nennbetrag) durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen.
Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht darf nur in folgenden Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden:
1. für Spitzenbeträge;
2. wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.“

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und des § 4 Abs. 2 der Satzung (genehmigtes Kapital) entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

Der Geschäftsbericht liegt in der Hauptversammlung aus.
Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.
Die Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft stellen. Gegenanträge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

NABAG Anlage- und Beteiligungs AG
Juttastr. 10
90480 Nürnberg
E-Mail: nabag@gmx.de

Bis spätestens zum Ablauf des 09.07.2016 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge werden im Internet unter www.nabag-ag.de veröffentlicht.

 

Nürnberg, im Juni 2016

Der Vorstand

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