NameProtect AG – Hauptversammlung 2018

NameProtect AG

Rosengarten

– WKN 358012 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 27.9.2018 um 14.00 Uhr in der Novalisstraße 11, 10115 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

a) Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt.

b) Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt.

3

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die CdC Capital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Der Gesellschaft ist am 28.6.2018 ein Antrag der Questos AG, München, zugegangen. Gemäß § 122 Abs. 2 AktG wird die Tagesordnung der am 26.9.2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:

4

Wahlen zum Aufsichtsrat

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihren Rücktritt zum Ablauf dieser Hauptversammlung erklärt. Es wird vorgeschlagen, bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, anstelle der ausgeschiedenen Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: Sam Winkel, Vorstand der Advisia eG, Son Servera, Alexander Landgraf-Meltzer, selbst. Kaufmann, Burgdorf, Felix Kasten, selbst. Kaufmann, Bremen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

5

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Es wird vorgeschlagen, die Firma und den Gegenstand des Unternehmens zu ändern:

a) § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die Firma der Gesellschaft lautet: NameProtection AG.“

b) § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Gegenstand des Unternehmens besteht darin, als Holdinggesellschaft Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen zu halten und durch Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen, Beteiligungen oder andere Rechtsträger und Vermögensmassen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, den langfristigen Wert dieser zu fördern sowie die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte mit Ausnahme von allen eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten.“

6

Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

Es wird vorgeschlagen: Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu € 650.000,00 auf bis zu € 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 650.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zum Bezugspreis von mindestens € 1,00 je Stückaktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2018 gewinnberechtigt. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung einschließlich des Bezugspreises festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 24.9.2018 bei der Gesellschaft in Textform (Buntentorsteinweg 154A, 28201 Bremen, Fax: 0421/5769943, E-Mail: info@nameprotect.de) angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 6.9.2018 beziehen und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des 24.9.2018 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http://www.nameprotect.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Rosengarten, im August 2018

Der Vorstand

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