Neopoly Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Neopoly Aktiengesellschaft
Wuppertal

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Neopoly Aktiengesellschaft am 20. Januar 2015, um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der VOK Dams Unternehmensgruppe, Katernberger Straße 54, 42115 Wuppertal, ein.

Tagesordnung:
1.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 03.11.2006 bis zum 02.11.2007.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 03.11.2006 bis zum 02.11.2007 festzustellen.
2.

Beschluss über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 03.11.2006 bis zum 02.11.2007.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 03.11.2006 bis zum 02.11.2007 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 03.11.2006 bis zum 02.11.2007.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 03.11.2006 bis zum 02.11.2007 Entlastung zu erteilen.
4.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 03.11.2007 bis zum 02.11.2008.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 03.11.2007 bis zum 02.11.2008 festzustellen.
5.

Beschluss über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 03.11.2007 bis zum 02.11.2008.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 03.11.2007 bis zum 02.11.2008 Entlastung zu erteilen.
6.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 03.11.2007 bis zum 02.11.2008.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 03.11.2007 bis zum 02.11.2008 Entlastung zu erteilen.
7.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 03.11.2008 bis zum 02.11.2009.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 03.11.2008 bis zum 02.11.2009 festzustellen.
8.

Beschluss über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 03.11.2008 bis zum 02.11.2009.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 03.11.2008 bis zum 02.11.2009 Entlastung zu erteilen.
9.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 03.11.2008 bis zum 02.11.2009.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 03.11.2008 bis zum 02.11.2009 Entlastung zu erteilen.
10.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 03.11.2009 bis zum 02.11.2010.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 03.11.2009 bis zum 02.11.2010 festzustellen.
11.

Beschluss über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 03.11.2009 bis zum 02.11.2010.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 03.11.2009 bis zum 02.11.2010 Entlastung zu erteilen.
12.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 03.11.2009 bis zum 02.11.2010.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 03.11.2009 bis zum 02.11.2010 Entlastung zu erteilen.
13.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 03.11.2010 bis zum 02.11.2011.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 03.11.2010 bis zum 02.11.2011 festzustellen.
14.

Beschluss über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 03.11.2010 bis zum 02.11.2011.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 03.11.2010 bis zum 02.11.2011 Entlastung zu erteilen.
15.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 03.11.2010 bis zum 02.11.2011.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 03.11.2010 bis zum 02.11.2011 Entlastung zu erteilen.
16.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 03.11.2011 bis zum 02.11.2012.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 03.11.2011 bis zum 02.11.2012 festzustellen.
17.

Beschluss über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 03.11.2011 bis zum 02.11.2012.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 03.11.2011 bis zum 02.11.2012 Entlastung zu erteilen.
18.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 03.11.2011 bis zum 02.11.2012.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 03.11.2011 bis zum 02.11.2012 Entlastung zu erteilen.
19.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 03.11.2012 bis zum 02.11.2013.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 03.11.2012 bis zum 02.11.2013 festzustellen.
20.

Beschluss über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 03.11.2012 bis zum 02.11.2013.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 03.11.2012 bis zum 02.11.2013 Entlastung zu erteilen.
21.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 03.11.2012 bis zum 02.11.2013.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 03.11.2012 bis zum 02.11.2013 Entlastung zu erteilen.
22.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 03.11.2013 bis zum 02.10.2014 (Schlussbilanz der Gesellschaft).
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 03.11.2013 bis zum 02.10.2014 festzustellen.
23.

Beschluss über die Entlastung des Abwicklers für das Geschäftsjahr vom 03.11.2013 bis zum 02.10.2014.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Geschäftsjahr vom 03.11.2013 bis zum 02.10.2014 Entlastung zu erteilen.
24.

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 03.11.2013 bis zum 02.10.2014.
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 03.11.2013 bis zum 02.10.2014 Entlastung zu erteilen.
25.

Schlussrechnung des Abwicklers
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, der Schlussrechnung des Abwicklers zuzustimmen.
An die Aktionäre auszuschüttender Betrag: Euro 11.093,60
26.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für die Abwicklung Entlastung zu erteilen.
27.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates
Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die Abwicklung Entlastung zu erteilen.

Unterlagen zur Hauptversammlung:

Die vorgenannten Jahresabschlüsse, die Schlussbilanz und die Schlussrechnung des Abwicklers liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Beethovenstraße 4, 42115 Wuppertal, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und Aktionäre aus.

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich bis zum Ablauf des 15.01.2015 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut oder einem gleichgestellten Institut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 Abs. 9 AktG gleichgestellten Person erteilt wird, bedürfen die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Für den Nachweis der Bevollmächtigung genügt die elektronische Übermittlung an die E-Mail-Adresse tkuefner@gmail.com.

Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am 26.12.2014 zugehen. Jedem verlangten neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Nach § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt hat: tkuefner@gmail.com. Bei der Berechnung der Frist sind der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt; die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu werden. Sie müssen nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall einer vorgeschlagenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, sind in der Hauptversammlung nur dann vom Versammlungsleiter zu beachten, wenn sie dort mündlich gestellt werden.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des A-Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 55.154 und ist eingeteilt in 55.154 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der Einberufung auf der Grundlage der Satzung 55.154 Stimmrechte bestehen. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Wuppertal, im November 2014

Neopoly Aktiengesellschaft

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