Neschen Aktiengesellschaft
Verlangen der Einberufung einer Hauptversammlung gem. §122 Abs. 1 Satz 1 AktG
Die Aktionärin Berlina AG für Anlagewerte, vertreten durch ihren Vorstand Karl-Walter Freitag, beabsichtigt, die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu verlangen. Die Hauptversammlung soll gemäß § 103 Abs. 1 AktG die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Robert Gärtner, Dr. Wolfgang Riehle und Bernd Capellen abberufen und gemäß § 147 AktG über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen mindestens gegen den noch amtierenden Vorstand Hendrik Felbier beschließen.
Eine Begründung finden Sie unter: http://berlina-ag.de/pdf/Einberufungsverlangen_Neschen.pdf
Berlina Aktiengesellschaft für Anlagewerte (Aktionär)
Karl-Walter Freitag
Vogelsanger Str. 104
50823 Köln
E-Mail: berlina-ag-einberufungsverlangen@gmx.de
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