Netfonds AG Hamburg – Hauptversammlung

 

Hamburg

 

An die Aktionäre der
Netfonds AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 28.08.2014,
in den Räumlichkeiten des
Hotel Lindner, Neanderstraße 20, 20459 Hamburg
um 16:00 Uhr
stattfindenden Hauptversammlung ein.


I.

Tagesordnung
TOP 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 sowie Lagebericht des Vorstandes

In seiner Aufsichtsratssitzung vom 03.07.2014 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2013 gebilligt, welcher damit festgestellt ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
TOP 2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
TOP 3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
TOP 4.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sach- und Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um mindestens EUR 12.770,00 und bis zu höchstens EUR 90.360,00 durch Ausgabe von mindestens 12.770 bis höchstens 90.360 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht. Die neuen Aktien verkörpern jeweils einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2014 gewinnberechtigt. Sie werden gegen Sach- und gegen Bareinlagen ausgegeben. Dieser Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn seine Durchführung nicht spätestens bis zum 31.12.2014 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet ist. Die neuen Aktien werden im Einzelnen wie folgt ausgegeben:

a) Von den neuen Aktien werden insgesamt 12.770 auf den Namen lautende Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, an Herrn Karsten Dümmler, geb. 31.01.1965, Rehpfad 6, 22393 Hamburg, ausgegeben. Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt EUR 28,00. Herr Karsten Dümmler hält zum Zeitpunkt der Beschlussfassung 64.385 Stückaktien an der Gesellschaft. Das Bezugsverhältnis beträgt demgemäß 5,0419 (alte Aktien):1 (neue Aktie). Für die an ihn auszugebenden neuen Aktien überträgt Herr Karsten Dümmler auf die Gesellschaft als Sacheinlage seinen Zahlungsanspruch gegen die Gesellschaft in Höhe von EUR 357.560,00, der sich aus der zwischen Herrn Karsten Dümmler und der Gesellschaft bestehenden Vereinbarung vom 27. Dezember 2013 ergibt.

b) Ferner werden bis zu 77.590 auf den Namen lautende Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlagen ausgegeben. Die neuen bis zu 77.590 auf den Namen lautenden Stückaktien werden mit Ausnahme des Aktionärs Herrn Karsten Dümmler ausschließlich den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 5,0419 (alte Aktien): 1 (neue Aktie) zum Ausgabebetrag von EUR 28,00 je Stückaktie zum Bezug angeboten. Ein Bezugsrechtshandel wird von der Gesellschaft nicht organisiert.

Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

c) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen gemäß lit. b) soll nur insoweit durchgeführt werden, wie sie erforderlich ist, um allen Aktionären – mit Ausnahme von Herrn Karsten Dümmler – ein Bezugsrecht im Verhältnis 5,0419 (alte Aktien):1 (neue Aktie) anzubieten. Bei der Festlegung des konkreten Erhöhungsbetrags ist daher insbesondere auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene Kapitalerhöhung durch Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2011/II in Höhe von bis zu EUR 840,00 durch Eintragung in das Handelsregister im Zeitpunkt der Beschlussfassung dieser Hauptversammlung bereits wirksam geworden ist und ob demgemäß den Zeichnern dieser Aktien bereits Bezugsrechte zustehen.

e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 der Satzung („Höhe und Einteilung des Grundkapitals“) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
TOP 5.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Der Vorstand schlägt die folgenden Personen zur Wahl des Aufsichtsrates vor:

Klaus Schwantge, Am Ziehgraben 33, 60488 Frankfurt a.M.

Karl Dümmler, Haselkamp 28, 22359 Hamburg

Olaf Pankow, Handelmannweg 1, 22605 Hamburg
TOP 6.

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DPRT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Hauptstraße 53, 25462 Rellingen, zum Abschlussprüfer der Netfonds AG für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
TOP 7.

Diverses
II.

Auslagen von Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Netfonds AG, Süderstraße 30, 20097 Hamburg) liegen seit Einberufung der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen aus:
a.

Die Einberufung dieser Hauptversammlung mit den Beschluss- und Wahlvorschlägen sowie des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinnes;
b.

der festgestellte und gebilligte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013;
c.

sowie die korrespondierenden Berichte des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) für das zum 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
III.

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich nachweislich bis 6 Werktage vor der Hauptversammlung, also spätestens zum 22. August 2014, unter aktienregister@netfonds.de oder postalisch an die Adresse
Netfonds AG, z.Hd. Fr. Schaper, Süderstraße 30, 20097 Hamburg,

angemeldet haben.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis der Berechtigung (s.u.) müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf der obigen Frist unter der genannten Adresse zugehen.

Jeder Aktionär kann sich gemäß § 14 der Satzung durch einen anderen Aktionär oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter hat sich grundsätzlich durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu legitimieren. Ist der Stimmrechtsvertreter gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, die Aktionär der Gesellschaft ist, dann hat der gesetzliche Vertreter seine Stellung durch die Vorlage eines nicht älter als zwei Monate alten Registerauszuges nachzuweisen.

Entsprechendes gilt, wenn der gesetzliche Vertreter einen Dritten bevollmächtigt, d. h. neben der schriftlich erteilten Vollmacht ist ein nicht älter als zwei Monate alter Registerauszug vorzulegen.
IV.

Anfragen und Gegenanträge

Für Anfragen hat die Gesellschaft eine Service-E-Mail-Adresse (aktienregister@netfonds.de) sowie einen Faxanschluss (040-822267-107) eingerichtet.

Gegenanträge von Aktionären sind schriftlich bis spätestens 6 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens zum 22. August 2014, ausschließlich an die obige Geschäftsadresse der Gesellschaft zu übersenden.

 

Hamburg, 21. Juli 2014

Klaus Schwantge
Aufsichtsratsvorsitzender

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