Netzverdienst.com AG – Hauptversammlung

Netzverdienst.com AG
Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 133620 B
Einladung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
26. März 2015
um 13:00 Uhr
(Einlass: 12:30 Uhr)
im
Sirius Konferenzzentrum Berlin Gartenfeld
Gartenfelder Str. 29–37
13599 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

A. Tagesordnung

1. Anzeige gemäß § 92 Absatz 1 Aktiengesetz über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft

2. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011 – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 172 Aktiengesetz beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011 der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 festzustellen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012 – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 172 Aktiengesetz beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 festzustellen.

6. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

8. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2013 – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 172 Aktiengesetz beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 der Hauptversammlung zu überlassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 festzustellen.

9. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

10. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die Gründer der Gesellschaft hatten die Herren Patrick Ludwig, Heiko Hermann Lube und Frank Schmidts zu Mitgliedern des Aufsichtrats bestellt. Das Gesetz sieht vor, dass diese Bestellung nur bis zu der Hauptversammlung erfolgen darf, die über die Entlastung für das erste Rumpfgeschäftsjahr entscheidet. Bei der Netzverdienst.com AG war dies das Rumpfgeschäftsjahr 2011. Da bisher keine Hauptversammlung stattgefunden hat, hat die Gesellschaft somit spätestens seit Ablauf des 31. Dezember 2012 keinen Aufsichtsrat.
Das Amtsgericht Charlottenburg hat deshalb auf Antrag des Vorstands am 5. Februar 2015 die Herren Roland Ehrhardt, Werner Wildberger und Peter Wörz zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die Hauptversammlung sollte diese Bestellung bestätigen.

Gemäß § 95 Satz 1 und § 96 Absatz 1 Aktiengesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Roland Ehrhardt, Geschäftsführer von Promag Europe GmbH, aus dem Heilbad Heiligenstadt, Herrn Werner Wildberger, Betriebswirt aus Neustadt in Holstein, und Herrn Peter Wörz, Internetunternehmer aus Diedorf, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen.

Alle drei vorgeschlagenen Herren sind in keinem anderen Unternehmen Mitglied des Aufsichtsrats.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

B. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Personen berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung Aktionärinnen oder Aktionäre sind. Das Stimmrecht können diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre ausüben, denen nach Satzung und Gesetz ein Stimmrecht in der Hauptversammlung zusteht.

Alle Aktionärinnen und Aktionäre sind im Aktienbuch der Gesellschaft verzeichnet. Zum Nachweis der Aktionärsstellung genügt deshalb die Vorlage eines amtlichen, mit einem Lichtbild versehenen Ausweispapiers.

Um die Hauptversammlung besser planen zu können, bitten wir alle Aktionärinnen und Aktionäre uns möglichst bis zum 19. März 2015 per E-Mail unverbindlich mitzuteilen, ob sie erscheinen werden. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mail-Adresse: info@nv.ag

C. Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Bestimmungen über den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt.

Wenn weder eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht der Schriftform (§ 14 Abs. 3 der Satzung), für deren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügen Textform.

Für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen oder anderen ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Personen und Institutionen, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionärinnen und Aktionäre, die eine Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

D. Veröffentlichung der Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Netzverdienst.com AG, Landsberger Allee 394, 12681 Berlin, liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung die Jahresabschlüsse sowie der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das zum 31. Dezember 2011, 31. Dezember 2012 und 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr aus und können dort montags bis freitags zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Auf Verlangen wird jeder Aktionärin und jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

E. Anfragen und Gegenanträge

Anfragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@nv.ag

Gegenanträge von Aktionärinnen und Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Netzverdienst.com AG
Landsberger Allee 394
12681 Berlin

Berlin, im Februar 2015

Netzverdienst.com AG

Der Vorstand

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