NEVAG neue energie verbund AG – Hauptversammlung 2016

NEVAG neue energie verbund AG

Hückelhoven

Wertpapier-Kenn-Nr.: 685880
ISIN:DE 0006858806

EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung 2014

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, 10. März 2016
13:00 Uhr
im
Gründer- und Servicezentrum des Kreises Heinsberg
Rheinstraße 7
41836 Hückelhoven
Haus 5 Medienraum

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der NEVAG neue energie verbund AG für das Geschäftsjahr 2014 ein.

Tagesordnung

I. Bestätigung der in der Hauptversammlung vom 24. April 2015 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 und 7 gefassten Beschlüsse für das Geschäftsjahr 2012:

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012

TOP 2

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Verwendung des Bilanzgewinnes zu bestätigen, vorsorglich erneut zu beschließen und den Bilanzgewinn des Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 1.615.975,37 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 3 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 3 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Entlastung des Vorstands zu bestätigen, vorsorglich erneut zu beschließen und dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2012 keine Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Entlastung des Aufsichtsrats zu bestätigen, vorsorglich neu zu beschließen und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 zu bestätigen, vorsorglich neu zu beschließen und den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG zu bewilligen, und zwar für jedes Mitglied 6.000,00 € pro Jahr, für den Vorsitzenden 9.000,00 € pro Jahr.

TOP 6

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2012 über die Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Satzungsänderungen zu bestätigen und die nachfolgenden Satzungsänderungen vorsorglich erneut zu beschließen:

Ziff. 7.1

Die alte Fassung des § 6 Ziff. 4 Satz 2 der Satzung lautet:

„Wenn kein Vorstandsmitglied der Art der Beschlussfassung widerspricht, können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren schriftlich, per Telefax oder telefonisch mit Protokollierung und frühest möglicher Gegenzeichnung des Beschlusses durch alle Vorstandsmitglieder getroffen werden.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Wenn kein Vorstandsmitglied der Art der Beschlussfassung widerspricht, können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren schriftlich, per Telefax, in Textform oder telefonisch mit Protokollierung und frühest möglicher Gegenzeichnung des Beschlusses durch alle Vorstandsmitglieder getroffen werden.“

Begründung:
Durch die Einfügung von „in Textform“ soll eine Abstimmung per E-Mail ermöglicht werden.

Ziff. 7.2

Die alte Fassung des § 10 Ziff. 2 der Satzung lautet:

„Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren, per Telefax oder fernmündlich mit Protokollierung durch den Vorsitzenden zulässig, wenn sich im Einzelfall alle Mitglieder mit der Art der Abstimmung einverstanden erklären.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren, per Telefax, in Textform oder fernmündlich mit Protokollierung durch den Vorsitzenden zulässig, wenn sich im Einzelfall alle Mitglieder mit der Art der Abstimmung einverstanden erklären.“

Begründung:
Durch die Einfügung von „in Textform“ soll eine Abstimmung per E-Mail ermöglicht werden.

Ziff. 7.3

Die alte Fassung des § 12 Ziff. 1 Satz 2 der Satzung lautet:

„Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder einem deutschen Börsenplatz statt.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Sie findet am Sitz der Gesellschaft oder einem anderen Ort innerhalb Deutschlands statt.“

Begründung:
Auf Grund der unterschiedlichen Standorte der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder soll der Ort der Hauptversammlung flexibler gewählt werden können.

Ziff. 7.4

Die alte Fassung des § 12 der Satzung lautet:

„Die Einberufung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist nach Satz 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 13 Ziffer Sätze 2 und 3. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenen Brief einberufen werden, der Tag der Absendung gilt als Tag der Bekanntmachung.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Die Einberufung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung im Bundesanzeiger oder einem gesetzlich nachfolgenden Medium bekannt zu machen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist nach Satz 1 verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 13 Ziffer Sätze 2 und 3.“

Begründung:

Es erfolgt eine Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben.

Ziff. 7.5

Die alte Fassung des § 12 Ziff. 2 der Satzung lautet:

„Jeder Aktie gewährt eine Stimme.“

Er soll neu gefasst werden, wie folgt:

„Jede Aktie gewährt eine Stimme.“

Begründung:

Korrektur Schreibfehler

II. Bestätigung der in der Hauptversammlung vom 24. April 2015 zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 gefassten Beschlüsse für das Geschäftsjahr 2013:

TOP 7

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013

TOP 8

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2013 über die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Verwendung des Bilanzgewinnes zu bestätigen, vorsorglich erneut zu beschließen und den Bilanzgewinn des Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 5.267.082,48 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 9

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 3 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2013 über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 3 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Entlastung des Vorstands zu bestätigen, vorsorglich erneut zu beschließen und dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 10

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2013 über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Entlastung des Aufsichtsrats zu bestätigen, vorsorglich erneut zu beschließen und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 11

Bestätigung des Beschlusses zu TOP 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für das Geschäftsjahr 2013 über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu TOP 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 24. April 2015 über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 zu bestätigen, vorsorglich erneut zu beschließen und den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG zu bewilligen, und zwar für jedes Mitglied 500,00 € pro Monat und für den Vorsitzenden 750,00 € pro Monat.

III. Weitere Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung 2014

TOP 12

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014

TOP 13

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 3.262.914,87 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 14

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 15

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

TOP 16

Beschlussfassung über die Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2014 gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG zu bewilligen, und zwar für jedes Mitglied 500,00 € pro Monat und für den Vorsitzenden 750,00 € pro Monat.

TOP 17

Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die nachfolgenden Satzungsänderungen zu beschließen:
Ziff. 17.1:
Die alte Fassung des § 1 Ziff. 2 lautet:
„Der Sitz der Gesellschaft ist Hückelhoven.“
Er soll neu gefasst werden, wie folgt:
„Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin.“
Begründung: Der Geschäftssitz (Büroräume) in Hückelhoven wurde aufgelöst und nach Berlin verlegt.
Ziff. 17.2:
Die alte Fassung des § 14 Ziff. 1 Satz 1 lautet:
„Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist den Jahresabschluss und Lagebericht zu erstellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen.“
Er soll neu gefasst werden, wie folgt:
„Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist den Jahresabschluss zu erstellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen.“
Begründung: „und Lagebericht“ soll gestrichen werden, weil die Erstellung eines Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften, wie die NEVAG neue energie verbund AG, entbehrlich ist, es besteht demzufolge keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts. Dies wird durch die vorgeschlagene Satzungsänderung klar gestellt.

TOP 18

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats
Da es infolge eines möglichen Verfahrensfehlers in der Hauptversammlung vom 24. April 2015 für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 Unsicherheiten über die Wirksamkeit der Wahlen zum Aufsichtsrat gab, haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft am 20. August 2015 die Niederlegung ihrer Ämter mit Wirkung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erklärt, verbunden mit der Bereitschaft, das Amt für den Fall einer Bestellung im gerichtlichen Verfahren erneut auszuüben. Durch richterlichen Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 11. September 2015 wurden die auch zuvor von der Hauptversammlung gewählten Frau Rechtsanwältin Maria Braeuer, Leonhardtstr. 1, 14057 Berlin, Herr Jürgen Hartmann, Gartenstraße 4, 15236 Jacobsdorf und Herr Rechtsanwalt Dr. Serge Reitze, Unter Taschenmacher 2, 50667 Köln mit Wirkung zum 20. September 2015 erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Auf Grund des möglichen Verfahrensfehlers wird die Wahl des Aufsichtsrats vorsorglich wiederholt.

Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Maria Braeuer, Rechtsanwältin, Berlin
Herrn Jürgen Hartmann, Wartungsingenieur, Jacobsdorf
Herrn Dr. Serge Reitze, Rechtsanwalt, Köln

Die Wahl erfolgt satzungsgemäß bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt oder tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle eines ausscheidenden Mitglieds, so besteht sein Amt für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 95 Abs. 1 S. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern und setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

TOP 19

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Ziff. 19.1:
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 10. März 2016 bestehenden Grundkapitals zur Vorbereitung der Einziehung der Aktien, zu erwerben. Die Ermächtigung wird mit Beschlussfassung am 10. März 2016 wirksam und gilt bis zum 09. März 2021. Der Erwerb erfolgt mindestens zu einem Wert von 1,00 Euro und höchstens zu einem Wert von 1,50 Euro je Stück.
Ziff. 19.2:
Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen (gemäß §§ 222 i.V.m. 237 Abs. 2 Satz 1 AktG). Sie können im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 10. März 2016, zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 03. März 2016 schriftlich bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter der Adresse

NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln

angemeldet haben.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der Gesellschaft. Das Stimmrecht kann durch den Aktionär persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter, z.B. durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausgeübt werden. Er kann auch eine andere Person seiner Wahl bestimmen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und genügend.

Anträge zur Hauptversammlung können gerichtet werden an

NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln

Etwaige Anträge von Aktionären nebst evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter der Internetadresse: www.nevag.de, Kontakt: info@nevag.de zugänglich gemacht, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Fristen unter Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangen sind.

 

Berlin, im Januar 2016

Der Vorstand

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