NEVAG neue energie verbund AG – Hauptversammlung

NEVAG neue energie verbund AG
Hückelhoven
Wertpapier-Kenn-Nr.: 685880
ISIN: DE 0006858806
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung 2013
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, 24. April 2015
13:00 Uhr
im
Gründer- und Servicezentrum des Kreises Heinsberg
Rheinstraße 7
41836 Hückelhoven
Haus 5 Medienraum

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der NEVAG neue energie verbund AG für das Geschäftsjahr 2013 ein.
Tagesordnung
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrates
TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von 5.267.082,48 € wie folgt zu verwenden: Vortrag auf neue Rechnung.
TOP 3

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 5

Bewilligung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 durch die Hauptversammlung gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dass die Hauptversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 gemäß § 113 Absatz 1 Satz 2, 2. Alternative AktG bewilligt, und zwar für jedes einfache Mitglied 500 € pro Monat und für den Vorsitzenden 750 € pro Monat.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 24. April 2015, zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am 17. April 2015 schriftlich bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter der Adresse

NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln

angemeldet haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei der Gesellschaft. Das Stimmrecht kann durch den Aktionär persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter, z.B. durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausgeübt werden. Er kann auch eine andere Person seiner Wahl bestimmen. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und genügend. Anträge zur Hauptversammlung können gerichtet werden an

NEVAG neue energie verbund AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
D-51149 Köln

Etwaige Anträge von Aktionären nebst evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unter der Internetadresse: www.nevag.de, Kontakt: info@nevag.de zugänglich gemacht, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Fristen unter Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangen sind.

Berlin, im März 2015

Der Vorstand

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