Newtron AG Dresden – Hauptversammlung

Newtron AG

Dresden

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 26. August 2014 um 10:30 Uhr
in den Büroräumen der newtron AG in der Lippeltstraße 1 in 20097 Hamburg ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Newtron AG für das Geschäftsjahr 2013 und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Newtron AG, Lippeltstraße 1, 20097 Hamburg, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über eine Wahl zum Aufsichtsrat
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 23.01.2013 sind die Herren Herbert Rüdisser, Stefan Schwendimann und Bernhard Elkuch für die mit Wirkung zum 31.12.2012 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herren Oliver Bormann, Jens Peters und Christoph Jung zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt worden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.04.2014 ist Herr Matthias Gehrke für den mit Wirkung zum 11.03.2014 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Bernhard Elkuch bestellt worden.
Nach § 104 Abs. 5 AktG endet das Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder sobald der Mangel behoben ist, d.h. sobald neue Aufsichtsratsmitglieder in der vorgeschriebenen Anzahl bestellt wurden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor:

Herrn Hermann Rüdisser, Schaan, Liechtenstein, CEO der Liechtensteinische Post AG;

Herrn Stefan Schwendimann, Gamprin, Liechtenstein, CFO der Liechtensteinische Post AG;

Herrn Matthias Gehrke, Berlin, Rechtsanwalt

mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu bestellen. Die Bestellung erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitzurechnen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ReviTrust Grant Thornton AG, Bahnhofstrasse 15, FL-9494 Schaan zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist, also bis zum 18. August 2014, bei der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zur Hauptversammlung angemeldet haben und die darüber hinaus im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Aktionäre, die ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten – z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder einen anderen geschäftsmäßig Handelnden – ausüben lassen. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Person besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Diese Institutionen können jedoch für ihre eigene Bevollmächtigung eine besondere Form vorsehen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in einem solchen Fall mit diesen Institutionen ab.
Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen, wobei eine Ablichtung oder ein Telefax zum Nachweis der Vollmacht ausreicht.
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Formulare für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen können bei der Gesellschaft angefordert werden. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

Anfrage, Anträge, Wahlvorschläge Auskunftsverlangen

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der newtron AG zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 31. Juli 2014 bis 24.00 Uhr zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Vorstand der newtron AG
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.newtron.de bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Newtron AG
z.Hd. Herrn Michael Bibow
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg
Telefax: +49 (0) 351 43958 630
E-Mail: Michael.Bibow@newtron.net

Gegenanträge sowie Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 11. August 2014, eingehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden im Internet unter www.newtron.net veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz

Darüber hinaus können Aktionäre in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

 

Dresden, im Juli 2014

Newtron AG

Der Vorstand

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