Newtron AG – Hauptversammlung 2017

Newtron AG

Dresden

Amtsgericht Dresden, HRB 17848

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 23. August 2017 um 10:00 Uhr in den Büroräumen der Newtron AG in der Lippeltstraße 1 in 20097 Hamburg ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Newtron AG für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 sowie eines Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2016

Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Newtron AG, Budapester Str. 3–5, 01069 Dresden, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Bestätigung bzw. Neuwahl des Aufsichtsrates

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder der Newtron AG (i) Herr Peter Beck, (ii) Herr Roland Seger und (iii) Herr Matthias Gehrke haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum 2. Januar 2017 niedergelegt.

Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder (i) Herr Markus Quicken (Aufsichtsratsvorsitzender), geboren am 27.06.1967, (ii) Herr Dr. Stefan Brandner, geboren am 10.01.1969, und (iii) Herr Jürg Oberholzer geboren am 08.09.1966, wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.02.2017 (Az. HRB 17848) auf Antrag des Vorstands mit sofortiger Wirkung bestellt.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG aus drei Mitgliedern; die Satzung der Newtron AG setzt keine höhere Anzahl der Mitglieder fest. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, (i) Herrn Markus Quicken (Aufsichtsratsvorsitzender), geboren am 27.06.1967, (ii) Herrn Dr. Stefan Brandner, geboren am 10.01.1969, und (iii) Herrn Jürg Oberholzer geboren am 08.09.1966, als Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf der gesetzlich festgelegten Mindestfrist, also bis zum Ablauf des 16. August 2017, bei der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) zur Hauptversammlung angemeldet haben.

Aktionäre, die ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Vereinigung von Aktionären oder einer anderen nach § 135 AktG gleichgestellten Person besteht ein Formerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Diese Institutionen können jedoch für ihre eigene Bevollmächtigung eine besondere Form vorsehen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher in einem solchen Fall mit diesen Institutionen ab.

Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen, wobei eine Ablichtung oder ein Telefax zum Nachweis der Vollmacht ausreicht.

Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Formulare für die Erteilung von Vollmachten und Weisungen können bei der Gesellschaft angefordert werden. Wir bitten zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- oder Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.

Gegenanträge von Aktionären

Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Newtron AG
z.Hd. Herrn Michael Bibow
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg
Telefax: +49 (0) 351 43958 630
E-Mail: Michael.Bibow@newtron.ag

Gegenanträge sowie Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 8. August 2017, eingehen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, werden im Internet unter www.newtron.net veröffentlicht. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus können Aktionäre in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

 

Dresden, im Juli 2017

Newtron AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.