NMTW New Media Travel World Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

NMTW New Media Travel World AG

Essen

Einladung zur Hauptversammlung 2018

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 25.04.2018, 15:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Kanzlei Holthoff-Pförtner, Rüttenscheider Str. 199, 45131 Essen, stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage Schlussbilanz

Vorlage der von den Abwicklern aufgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Schlussrechnung. Vorstellung der Schlussbilanz durch den Vorsitzenden.

2.

Genehmigung Schlussbilanz

Vorschlag zur Genehmigung/Billigung der Schlussbilanz.

3.

Entlastung Aufsichtsrat

Abstimmung über den Vorschlag, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung Abwickler

Abstimmung über den Vorschlag, den Abwicklern Entlastung zu erteilen.

5.

Aufbewahrung Bücher und Schriften

Dem Registergericht wird vorgeschlagen, Herrn Rainer Koch, Paulstr. 72, 48429 Rheine, zur Aufbewahrungsstelle der Bücher und Schriften zu bestellen.

Teilnahmerecht gem. § 17 der Satzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berichtigt, die sich fristgerecht anmelden und eine Bescheinigung über ihre Aktionärsstellung vorlegen oder übermitteln. Ferner die Aktionäre, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Anmeldung hat spätestens am siebten Tag vor dem Tage der Hauptversammlung zu erfolgen. Fällt dieser Tag auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen am Ort der Hinterlegung stattlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so kann die Anmeldung noch am nächstfolgenden Werktag erfolgen, wobei der Sonnabend nicht als Werktag gilt.

Die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung hat in der Weise zu erfolgen, dass eine Bescheinigung über die Aktionärsstellung bei der Gesellschaft eingereicht oder per Telefax oder E-Mail übermittelt wird. Die Bescheinigung muss von einem Depotinstitut, einem deutschen Notar oder einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank ausgestellt sein. Aus der Bescheinigung muss die Anzahl der Aktien und ihre Gattung hervorgehen. Es genügt, wenn sich die Bescheinigung auf den siebten Tag vor der Hauptversammlung bezieht.

 

Essen, im März 2018

Sandra Koch               Rainer Koch

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