Nordzucker Holding AG
Braunschweig
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die
am Mittwoch, 5. Juli 2017, 10:00 Uhr,
in der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig, stattfindet.
Tagesordnung
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Bericht des Vorstands |
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Bericht des Vorstands der Nordzucker AG |
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Nordzucker Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 28. Februar 2017 sowie der Lageberichte für die Nordzucker Holding AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/17 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/17 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss der Nordzucker Holding AG, der Konzernabschluss, die Lageberichte des Vorstands für die Nordzucker Holding AG und den Konzern, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen, Küchenstraße 9, 38100 Braunschweig, sowie in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an ist der Geschäftsbericht auch auf der Internetseite der Nordzucker Holding AG unter
zugänglich. |
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TOP 4 |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen 179.866 eigenen Aktien, die gemäß § 71 b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die Dividende grundsätzlich am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig. Das wäre vorliegend Montag, der 10. Juli 2017. Nach § 58 Absatz 4 Satz 3 Aktiengesetz kann durch Hauptversammlungsbeschluss eine spätere Fälligkeit festgelegt werden. Der Bilanzgewinn der Gesellschaft resultiert ganz überwiegend aus der phasengleich vereinnahmten Gewinnausschüttung 2016/17 der Nordzucker AG. Die ordentliche Hauptversammlung der Nordzucker AG findet am 6. Juli 2017 statt, so dass die Ausschüttung der Nordzucker AG erst am 11. Juli 2017 erfolgen kann. |
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TOP 5 |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2016/17 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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TOP 6 |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2016/17 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. |
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TOP 7 |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/18 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das am 1. März 2017 begonnene Geschäftsjahr 2017/18 zu wählen. |
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TOP 8 |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern (§ 10 Ziffer 1 der Satzung). Die Gesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die nach § 10 Ziffer 1 der Satzung mehrheitlich aus dem Kreis der Rüben anbauenden Aktionäre zu wählen sind, und zwar so, dass diese gemeinsam mit den Vorstandsmitgliedern die Aktionäre der verschiedenen Anbauregionen tunlichst angemessen repräsentieren. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2017 enden turnusmäßig die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Hans Jochen Bosse, Alexander Heidebroek, Eckhard Hinrichs, Rainer Knackstedt, Hermann Seekamp und Ralf Tegtmeyer. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2017 endet entsprechend § 10 Ziffer 5 der Satzung zudem altersbedingt die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Jürgen Winter. Das Aufsichtsratsmitglied Hartmut Bethge hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2017 niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 5. Juli 2017 folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats zu 8.1 bis 8.4 und 8.6 bis 8.8 erfolgt gemäß § 10 Ziffer 2 der Satzung jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 beschließt. Die Wahl des Mitglieds des Aufsichtsrats zu 8.5 erfolgt gemäß § 10 Ziffer 3 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 beschließt. Bei seinem Vorschlag zur Wahl der vorstehend genannten Kandidaten hat der Aufsichtsrat die in § 10 Ziffer 5 der Satzung festgelegte Regelaltersgrenze berücksichtigt. |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Nordzucker Holding AG und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Ziffer 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die am Mittwoch, 28. Juni 2017, 24:00 Uhr (Anmeldeschlusstag), im Aktienregister eingetragen sind und sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (d. h. bis Mittwoch, 28. Juni 2017, 24:00 Uhr, Zugang bei der Gesellschaft) bei
Nordzucker Holding AG |
oder über das Internet unter
www.nordzuckerholding.de
angemeldet haben, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind.
Aktionäre, die am Anmeldeschlusstag im Aktienregister eingetragen sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können sich in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten und durch ihn ihr Stimmrecht ausüben lassen. Gemäß § 16 Ziffer 2 der Satzung können sich Aktionäre wie folgt vertreten lassen:
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Natürliche Personen durch ihren Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder deren Ehegatten, |
2. |
juristische Personen oder sonstige Vereinigungen durch ihre gesetzlich zur Vertretung befugten Personen (in vertretungsbefugter Zahl), |
3. |
jeder Aktionär durch einen anderen Aktionär oder durch einen in seinem landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Angestellten, |
4. |
jeder Aktionär durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder |
5. |
jeder Aktionär durch den gesetzlichen Vertreter eines regionalen Zuckerrübenanbauerverbands, der Mitglied des Dachverbands Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. ist. |
Bevollmächtigte, die das Stimmrecht für den vertretenen Aktionär ausüben wollen, müssen sich mittels schriftlicher Vollmacht ausweisen oder ihre Bevollmächtigung durch festhaltbare Datenübertragung nachweisen. Die Nordzucker Holding AG behält sich vor, im Einzelfall die Vorlage der Originalvollmacht zu verlangen. Ein Originalvollmachtsnachweis ist entbehrlich, soweit die Vertretungsbefugnis registeröffentlich ist. Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht bedarf der Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch). Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs zur Hauptversammlung erfolgen.
Die Nordzucker Holding AG bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch Mitarbeiter der Nordzucker AG, die die Funktion des Stimmrechtsvertreters wahrnehmen, als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. In diesem Fall können Vollmachten und Weisungen schriftlich oder durch festhaltbare Datenübertragung an die oben genannte Anmeldeadresse übermittelt werden sowie über das Internet unter
www.nordzuckerholding.de
erfolgen. Die Stimmrechtsvertreter sind strikt an die ihnen mit der Bevollmächtigung übertragenen Weisungen gebunden. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Über die Gültigkeit erteilter Vollmachten, über Nachweise der Legitimation und Stimmberechtigung sowie über die Zulassung von Nichtaktionären (z. B. Hilfspersonen, Sachverständige, Presse und Gäste) entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung.
Das Legitimationsverfahren beginnt am 5. Juli 2017 um 08:30 Uhr.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge gegen bestimmte Punkte der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind – schriftlich oder per Fax – gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz ausschließlich an die nachfolgende Anschrift zu richten:
Nordzucker Holding AG |
Unter dieser Adresse bis spätestens Dienstag, 20. Juni 2017, 24:00 Uhr, eingegangene veröffentlichungspflichtige Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung werden nach Maßgabe der §§ 126, 127 Aktiengesetz unverzüglich den in § 125 Absätze 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten sowie auf der Internetseite der Nordzucker Holding AG unter
www.nordzuckerholding.de
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Braunschweig, im Mai 2017
Nordzucker Holding AG
Der Vorstand