NOWEDA Arzneimittel AG – Hauptversammlung 2016

NOWEDA Arzneimittel AG

Münster

Einladung und Tagesordnung zur Hauptversammlung 2016

Mittwoch, dem 17. Februar 2016, 10:00 Uhr,
Heinrich-Strunk-Straße 77, 45143 Essen

Einladung

Die Aktionäre der NOWEDA Arzneimittel Aktiengesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 17. Februar 2016, 10:00 Uhr, in den Räumen der NOWEDA eG Apothekergenossenschaft, Heinrich-Strunk-Straße 77, 45143 Essen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes mit Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 30. Juni 2015

2.

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/15

3.

Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/15

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/15 in Höhe von EUR 2.991.325,83 wie folgt zu verwenden:

(1)

Ausschüttung einer Bardividende von EUR 302.023,66 (6,0 % auf das Grundkapital von EUR 5.033.727,63).

(2)

Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen: EUR 2.689.000,00

(3)

Vortrag auf neue Rechnung: EUR 302,17

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 und 96 Abs. 1 AktG und § 76 BetrVG 1952 zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl der Herren Wilfried Hollmann, Dipl.-Kfm., Münster, und Dr. Matthias Lempka, Apotheker, Dortmund, vor.
Der Aufsichtsrat schlägt weiterhin vor, als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat Herrn Rudolf Strunk, Apotheker, Recklinghausen, zu wählen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kipke und Partner, Münster, zu wählen.

7.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre oder die von ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreter berechtigt, sofern die Aktien nicht später als am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft zur Teilnahme angemeldet werden.

 

Münster, im Dezember 2015

Der Vorstand

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