NOXXON Pharma Aktiengesellschaft
Berlin
Einladung
zu einer ordentlichen Hauptversammlung
am 1. Juni 2016, um 10.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Max-Dohrn-Str. 8–10, 10589 Berlin
Tagesordnung:
TOP 1: |
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates Die genannten Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen am Sitz der NOXXON Pharma Aktiengesellschaft, Max-Dohrn-Str. 8–10, 10589 Berlin, eingesehen werden. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt. |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. |
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TOP 4: |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. |
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TOP 5: |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1 und 2, 96 Abs. 1 letzte Variante AktG und § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus neun Mitgliedern. Aktuell sind nur acht Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2016. Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Mit Wirkung zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung werden
bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft gewählt.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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TOP 6: |
D&O-Versicherung zugunsten des Vorstandes und des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben, soweit der Vorstand keine kürzere Frist bestimmt oder auf das Erfordernis einer Anmeldung verzichtet. Ist der letzte Anmeldetag am Sitz der Gesellschaft ein Samstag, Sonntag oder gesetzlich anerkannter Feiertag, endet die Anmeldefrist am zeitlich vorhergehenden Werktag. Die Anmeldung muss daher der Gesellschaft in Textform spätestens am 27. Mai 2016 unter der folgenden Adresse zugehen:
NOXXON Pharma Aktiengesellschaft
z.Hd. Karen Christine Ophoff
Max-Dohrn-Str. 8–10,
10589 Berlin
Telefax: 030 72 62 47 383
E-Mail: kophoff@noxxon.com
Vertreter haben ihre Legitimation durch Vollmacht nachzuweisen. Für die Vollmacht ist Textform erforderlich, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, an eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, muss die Vollmacht gemäß § 135 Abs. 1 Satz 3 AktG vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsvertretung verbundene Erklärungen enthalten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen an folgende Anschrift gerichtet werden:
NOXXON Pharma Aktiengesellschaft
z.Hd. Karen Christine Ophoff
Max-Dohrn-Str. 8–10,
10589 Berlin
Telefax: 030 72 62 47 383
E-Mail: kophoff@noxxon.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.
Berlin, im April 2016
NOXXON Pharma Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –