NrEins.de AG – außerordentliche Hauptversammlung 2016

NrEins.de AG

Rochlitz

– HRB 20841 –

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 16.01.2017, 17:00 Uhr, in den Räumen der NrEins.de AG, Leipziger Straße 11–13, 09306 Rochlitz, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

1. Vorsorgliche Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals

Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12.9.2011 zur Erhöhung des Grundkapitals ist am 30.9.2016 ausgelaufen. Höchst vorsorglich und klarstellend wird dieses genehmigte Kapital aufgehoben und durch das nachfolgende genehmigte Kapital ersetzt.

2. Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital für einen Zeitraum von längstens 5 Jahren ab Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister um bis zu Euro 21.700, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 21.700 stimmberechtigten vinkulierten Namensaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen („genehmigtes Kapital 2017“).

Von der Ermächtigung kann in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

3. Änderung der Satzung

§ 6 Absatz 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„5. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in einem Zeitraum von längstens 5 Jahren ab Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister um bis zu Euro 21.700, durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 21.700 stimmberechtigten vinkulierten Namensaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017).

Von der Ermächtigung kann in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.“

Anträge von Aktionären

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gem. § 126 Abs. 1 AktG, sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft, ausschließlich schriftlich, an folgende Adresse zu übersenden:

NrEins.de AG
Leipziger Straße 11–13
09306 Rochlitz

Oder Fax: 03737 4914 69
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Rochlitz, den 29.11.2016

Peter Lissek

Vorstand

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