NWN Nebenwerte Nachrichten AG – Hauptversammlung 2018

NWN Nebenwerte Nachrichten AG

Haar

Einladung

Die Aktionäre der NWN Nebenwerte Nachrichten AG mit Sitz in Haar werden zur am 19. Dezember 2018 um 20.30h im Hilton Munich Airport, Terminalstraße Mitte 20, 85356 München stattfindenden

Hauptversammlung

eingeladen, für die die folgende Tagesordnung gilt:

Tagesordnung
der 12. ordentlichen Hauptversammlung
der NWN Nebenwerte Nachrichten AG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Anhang für das Geschäftsjahr 2017 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats

TOP 2

Beschlussfassung über den Bilanzgewinn

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust von -3.761,03 Euro wie folgt zu verwenden: Der Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2017 soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden.

TOP 3

Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandsmitglieds

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstandes Carsten Stern für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Gesamtvergütung von 3.750,00 Euro für das Geschäftsjahr 2017 zu zahlen. Die Aufteilung regelt der Aufsichtsrat intern.

TOP 6

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung legen die AR-Mitglieder Thorsten Spiecker gen. Döhmann und Ulrich Stern ihre Mandate nieder. Das Gremium setzt sich nach den gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Bestimmungen aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Christoph Kühn, Kaufmann, wohnhaft in Mainz sowie Frau Christine Fröhlich, Kauffrau, wohnhaft in Worms, als Mitglieder des Aufsichtsrates für die Dauer bis zur HV, die über das Geschäftsjahr 2019 entscheidet und damit für die restliche Amtszeit der ausscheidenden Mitglieder, zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Beide Kandidaten üben keine weiteren Mandate aus.

Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Berechtigung ist durch eine in Textform in deutscher Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Donnerstag, 29. November 2018, 0.00 Uhr („Nachweisstichtag“), zu beziehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung zur Hauptversammlung müssen der Gesellschaft (Leibstr. 61, 85540 Haar, Tel.: 089/4357-1171, Fax: 089 /4357-1381; E-Mail: carsten.stern@nebenwerte-nachrichten.de) spätestens bis zum Ablauf des 12. Dezember 2018, 24.00 Uhr, zugegangen sein.

Gegenanträge werden auf der Homepage der Gesellschaft

www.nebenwerte-journal.de

veröffentlicht.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Haar, im Okt. 2018

Der Vorstand

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