ODDSLINE Entertainment AG – Hauptversammlung

ODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz
WKN A0JNFM
ISIN DE000A0JNFM6

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013 am Donnerstag, den 26.02.2015, um 10.00 Uhr in die Geschäftsräume der ODDSLINE Entertainment AG, St.-Pöltener-Str. 49, 89522 Heidenheim an der Brenz, eingeladen.

Die Tagesordnung für die Hauptversammlung lautet wie folgt:

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2013 mit Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, St.-Pöltener-Str. 49, 89522 Heidenheim an der Brenz, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 207.018,95 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 3.000,–, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält Euro 6.000,– jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind gemäß § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Donnerstag, den 19.02.2015, bei einer Wertpapiersammelbank, bei der Gesellschaft (St.-Pöltener-Str. 49, 89522 Heidenheim an der Brenz) oder bei der quirin bank AG (Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin) bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am Freitag, den 20.02.2015, bei der Gesellschaft einzureichen. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse zugehen:

ODDSLINE Entertainment AG
St.-Pöltener-Str. 49
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefax: +49 7321 272529

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grundsätzlich der Textform. Bei Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können jedoch hiervon abweichende Regelungen zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.oddsline.de/unternehmen/hv zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis
Mittwoch, den 11.02.2015, 24:00 Uhr,

unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen sind:

ODDSLINE Entertainment AG
St.-Pöltener-Str. 49
89522 Heidenheim an der Brenz
Telefax: +49 7321 272529
E-Mail: office@oddsline.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

Heidenheim an der Brenz, im Januar 2015

Der Vorstand

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