ÖKO-TEST Holding AG
Frankfurt am Main
Hauptversammlung der ÖKO-TEST Holding AG
Freitag, den 28.2.2018, um 12 Uhr im ÖKO-Haus, Kasseler Str. 1a, Frankfurt
Tagesordnung
1) |
Vorbereitung der Verschmelzung der ÖKO-TEST Verlag GmbH, HRB 25133, Amtsgericht Frankfurt am Main auf die ÖKO-Test Holding AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der Vorstand wird beauftragt, die Verschmelzung mit der GmbH vorzubereiten. Die ÖKO-TEST Verlag GmbH, eine 100%ige Tochter der ÖKO-Test Holding AG, soll auf letztere verschmolzen werden. Gemäß §§ 68, 54 Abs. 1 Nr. 1 Umwandlungsgesetz wird der ÖKO-Test Holding AG eine Gegenleistung in Form von Gesellschaftsanteilen am übernehmenden Rechtsträger nicht gewährt, da die ÖKO-TEST Verlag GmbH bereits 100%ige Tochter der ÖKO-Test Holding AG ist. Verschmelzungsbericht und Verschmelzungsprüfung sind nach §§ 60 Abs. 1, 63 Abs. 1 Nr. 4, 8 Abs. 3 Umwandlungsgesetz i.V.m. §§ 60 Abs. 1, 9 Abs. 2 Umwandlungsgesetz nicht erforderlich. Die Verschmelzung soll gemäß § 62 Abs. 1 Umwandlungsgesetz ohne Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft zur Aufnahme der übertragenden Gesellschaft erfolgen. |
2) |
Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 1 Firma, Sitz, Gesellschaftszweck Die Gesellschaft führt die Firma ÖKO-TEST Verlag AG. Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Verlages der Zeitschrift ÖKO-TEST-Magazin sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Erzeugnisse des Unternehmens sollen die gesellschaftliche Entwicklung fördern, indem sie gesellschaftliche Ereignisse wahrheitsgemäß beschreiben, Konflikte aufzeigen, Skandale enthüllen und sich für die Demokratisierung der Gesellschaft und die Emanzipation der Benachteiligten einsetzen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sie kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen. |
Frankfurt, der 22.1.2018
Der Vorstand