ÖPP Deutschland AG – außerordentliche Hauptversammlung

ÖPP Deutschland AG

Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, HRB 116514

A

Sehr geehrte Aktionäre der ÖPP Deutschland AG,
hiermit laden wir Sie zur

außerordentlichen Hauptversammlung der ÖPP Deutschland AG,
am 17. März 2016, um 11:00 Uhr,
Raum DRH 3137 im Bundesministerium der Finanzen,
Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin

ein und überreichen Ihnen die anliegende Tagesordnung mit dem Beschlussvorschlag über die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine GmbH (mit den Anlagen UB1 – Satzung der ÖPP Deutschland GmbH und UB2 – Aufforderung des Aktionärs Bundesrepublik Deutschland zur Anmeldung der formwechselnden Umwandlung) sowie dem Beschlussvorschlag über den Erwerb eigener Geschäftsanteile der formgewechselten Gesellschaft und Abschluss eines diesbezüglichen Kaufvertrages (mit der Anlage EGA1 – Anteilskauf- und Übertragungsvertrag PD).

Da alle Aktionäre erscheinen oder vertreten sein müssen, soll nach § 121 Abs. 6 Aktiengesetz von der Einhaltung der Einberufungsfrist und vom Erfordernis der schriftlichen Anmeldung abgesehen werden.

Davon unabhängig bitten wir Sie um Anmeldung bis spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung

per Telefax an: +49 (0) 30 257679–199.

Wir dürfen mit Blick auf den besonderen Beschlussgegenstand des Formwechsels und die damit verbundene Änderung der Firma auf das Erfordernis hinweisen, dass

(i) alle Gesellschafter ordnungsgemäß vertreten sein müssen (Universalversammlung) und (ii) die Bevollmächtigung abweichend von § 18 Abs. 3 der Satzung zwingend in beglaubigter Form erfolgen muss. Für die kommunalen Spitzenverbände, die die Vollmachten nicht selbst öffentlich beglaubigen können, ist dabei eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Wegen der Formalien (Vollmacht und Vertretungsnachweise) werden wir uns mit Ihnen kurzfristig per Mail in Verbindung setzen.

Wir bitten Sie schließlich, uns spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung PDF-Kopien der Vollmachten und der Vertretungsnachweise zu übermitteln, damit diese durch den beurkundenden Notar geprüft werden können. Die Originale der Vollmachten müssen bei der Beurkundung vorgelegt werden.

Berlin, den 17. Februar 2016
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Streeck
(Mitglied des Vorstands)
Bernward Kulle
(Mitglied des Vorstands)
Claus Wechselmann
(Mitglied des Vorstands)

Außerordentliche Hauptversammlung 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung zur heute versandten Einladung für die außerordentliche Hauptversammlung der ÖPP Deutschland AG (17. März 2016, 11.00 Uhr, Raum DRH 3137 im Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin), teilen wir Ihnen hiermit mit, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats den in der übersandten Tagesordnung enthaltenen Beschlussvorschlägen des Vorstands zur außerordentlichen Hauptversammlung in der 29. Aufsichtsratssitzung vom 16. Februar 2016 zugestimmt haben.

Berlin, den 17. Februar 2016
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Streeck
(Mitglied des Vorstands)
Bernward Kulle
(Mitglied des Vorstands)
Claus Wechselmann
(Mitglied des Vorstands)

Tagesordnung
der außerordentlichen Hauptversammlung der
ÖPP Deutschland AG

vom 17. März 2016, 11.00 Uhr,
im Raum DRH 3137, Bundesministerium der Finanzen,
Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin

Tagesordnungspunkt 1:

Beschluss über die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Beschlussvorschlag:

1.

Umwandlungsbeschluss

a)

Die ÖPP Deutschland AG mit Sitz in Berlin wird nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes, insbesondere gemäß §§ 190 ff., 226, 238 ff. UmwG durch Formwechsel in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umgewandelt.

Die Umwandlung wird wirksam mit ihrer Eintragung im Handelsregister.

b)

Die Firma des Rechtsträgers neuer Rechtsform lautet: [ÖPP Deutschland GmbH].

c)

Das gesamte Grundkapital der ÖPP Deutschland AG in Höhe von EUR 1.770.000,00 wird zum Stammkapital der [ÖPP Deutschland GmbH].

Das Stammkapital der [ÖPP Deutschland GmbH] ist eingeteilt in 17.700 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je einhundert Euro und den laufenden Nummern 1 bis 17.700.

Die bisherigen Aktionäre ÖPP Deutschland AG:

Aktionär Sitz Aktienzahl Stimmenzahl
Bundesrepublik Deutschland Berlin 9.617 9.617
ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Berlin 7.680 76.680
Land Hessen Wiesbaden 100 100
Land Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 100 100
Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 100 100
Land Schleswig-Holstein Kiel 100 100
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Berlin 1 1
Deutscher Städtetag (DST) Köln 1 1
Deutscher Landkreistag (DLT) Berlin 1 1
Summe: 17.700 17.700
=100% =100%

werden zu Gesellschaftern der [ÖPP Deutschland GmbH].

Die Geschäftsanteile der [ÖPP Deutschland GmbH] entfallen wie folgt auf die Gesellschafter:

Aktionär Sitz Geschäftsanteile (lfd. Nrn.)
Bundesrepublik Deutschland Berlin 1 – 9.617
Land Hessen Wiesbaden 9.618 – 9.717
Land Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 9718 – 9817
Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 9818 – 9917
Land Schleswig-Holstein Kiel 9918 – 10.017
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Berlin 10.018
Deutscher Städtetag (DST) Köln 10.019
Deutscher Landkreistag (DLT) Berlin 10.020
ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Berlin 10.021 – 17.700
Summe: 17.700
=100%
d)

Die Ausgestaltung der Zahl, Art und Umfang der Anteile der Anteilseigner ergeben sich im Einzelnen aus dem diesem Beschluss als Anlage UB 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag der [ÖPP Deutschland GmbH]. Die Anlage UB 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. Auf sie wird verwiesen und Bezug genommen.

e)

Der Gesellschaftsvertrag der [ÖPP Deutschland GmbH] gemäß Anlage UB 1 wird hiermit festgestellt.

f)

Der Bundesrepublik Deutschland stehen gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der ÖPP Deutschland AG Entsendungsrechte für den Aufsichtsrat sowie gemäß § 23 der Satzung der ÖPP Deutschland AG Rechte nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz zu. Die Entsendungsrechte werden mit Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland wie aus § 9 Abs. 1 des als Anlage UB 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages modifiziert. Die Rechte nach § 23 der Satzung der ÖPP Deutschland AG bleiben gemäß § 24 des als Anlage UB 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages auch nach dem Formwechsel erhalten. Besondere Rechte wie Anteile ohne Stimmrechte, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien, Schuldverschreibungen und Genussrechte bestehen bei der ÖPP Deutschland AG im Übrigen nicht. Entsprechend werden einzelnen Gesellschaftern keine Sonderrechte oder Vorzüge gewährt und es sind im Rahmen des Formwechsels keine Maßnahmen für diese Personen vorgesehen (§ 194 Abs. 1 Nr. 5 UmwG). Auf die Rechte der Bundesrepublik Deutschland bzw. der als Gesellschafter beteiligten Bundesländer nach § 24 des als Anlage UB 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages wird verwiesen. Die Gesellschafter werden nach dem Formwechsel den Stimmrechtsbegrenzungen nach § 18 Abs. 5 des als Anlage UB 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages unterliegen.

g)

Ein Abfindungsangebot gem. § 194 Abs. 1 Nr. 6 und § 207 UmwG ist entbehrlich, da sämtliche Anteilseigner dem Formwechsel zustimmen und auf ein Abfindungsangebot mit gesonderter Erklärung verzichtet haben.

h)

Ein Umwandlungsbericht gem. § 192 Abs. 1 UmwG ist gem. § 192 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 UmwG entbehrlich, da sämtliche Anteilseigner in gesonderter Erklärung auf seine Erstattung verzichtet haben.

i)

Auf die Arbeitnehmer des formwechselnden Rechtsträgers und ihre Vertretungen wirkt sich der Formwechsel wie folgt aus:

a.

Die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer der Gesellschaft werden durch den Formwechsel nicht berührt, d.h. die bei der Gesellschaft bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der GmbH unverändert fortgeführt. Ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB findet nicht statt. Die Weisungsbefugnisse des Arbeitgebers werden nach dem Formwechsel von der Geschäftsführung der GmbH ausgeübt. Sonstige Maßnahmen betreffend die Arbeitnehmer sind nicht vorgesehen.

b.

Etwaige bestehende Betriebsvereinbarungen bleiben nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarungen bestehen.

c.

Die Gesellschaft verfügt im Zeitpunkt des Umwandlungsbeschlusses weder über einen Betriebsrat noch über einen mitbestimmten Aufsichtsrat. Hieran wird sich durch den Formwechsel nichts ändern. Der Formwechsel hat somit keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen im Sinne von § 194 Abs. 1 Nr. 7 UmwG. Bei der GmbH ist kein gesetzlicher Aufsichtsrat zu bilden. Folgen und Maßnahmen treten entsprechend nicht ein bzw. sind nicht vorgesehen.

j)

Die Kosten der Umwandlung von geschätzt EUR 50.000 werden von der Gesellschaft getragen.

k)

Vorsorglich wird gemäß § 203 Satz 2 UmwG bestimmt, dass mit dem Wirksamwerden des Formwechsels das Amt der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilsinhaber der ÖPP Deutschland AG endet.

2.

Anmeldung zum Handelsregister

Der Vorstand der ÖPP Deutschland AG wird angewiesen, die Anmeldung der formwechselnden Umwandlung gemäß dem Beschluss in Ziffer 1 erst nach Zugang einer schriftlichen Aufforderung des Aktionärs Bundesrepublik Deutschland gemäß Vorlage Anlage UB 2, spätestens jedoch am 1. Dezember 2016 vorzunehmen.

3.

Wahl des Aufsichtsrates und Bestellung der Geschäftsführung

Die Wahl des Aufsichtsrates und die Bestellung der Geschäftsführer der künftigen [ÖPP Deutschland GmbH] erfolgen durch gesonderten Beschluss der Gesellschafter bzw. des Aufsichtsrates vor Anmeldung des Formwechsels der Gesellschaft.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschluss über den Erwerb eigener Geschäftsanteile der formgewechselten Gesellschaft und Abschluss eines diesbezüglichen Kaufvertrages

Beschlussvorschlag:

Die Aktionäre der Gesellschaft, handelnd zugleich als Gesellschafter der künftigen [ÖPP Deutschland GmbH], ermächtigen den Vorstand der Gesellschaft bzw. die Geschäftsführung der formgewechselten Gesellschaft bereits jetzt,

a.

im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Wirksamwerden des Formwechsels der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom heutigen Tage Geschäftsanteile der [ÖPP Deutschland] GmbH im Gesamtnennbetrag von EUR 768.000,00 zu einem Gesamtpreis von höchstens insgesamt EUR 10.700.000,00, zu erwerben.

b.

im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einen Anteilskauf- und Übertragungsvertrag mit der [ÖPP Deutschland Beteiligungsgesellschaft] mbH abzuschließen und nach Eintragung des Formwechsels in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu vollziehen. Der Kaufpreis darf höchstens EUR 10.700.000,00 betragen. Der Vertrag darf nur vollzogen werden, wenn und soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 33 Abs. 2 GmbHG, zulässig ist. Den Konditionen des als Anlage EGA 1 beigefügten Entwurfs wird zugestimmt. Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung der formgewechselten Gesellschaft ist zu allen Erklärungen und Maßnahmen ermächtigt, die ihm bzw. ihr zur Vornahme der vorstehenden Maßnahmen, insbesondere dem Vollzug des Anteilskaufs- und Übertragungsvertrag erforderlich oder zweckmäßig erscheinen, insbesondere zur Festlegung der Konditionen des vorgenannten Vertrages im Rahmen dieses Beschlusses.

Tagesordnungspunkt 3:

Sonstiges

 

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