Omiris AG-Hauptversammlung

Omiris AG

München

– ISIN DE000A1A6WB2 –

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, 28. Juli 2014, um 9.00 Uhr in der Wilhelmstraße 25 (Erdgeschoss), 80801 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter http://omiris.de/8.html abrufbar. Sie werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 am 30. April 2014 festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung entfällt somit.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Witten-Treuhand GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wildeshausen, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 7. Juli 2014 zu beziehen. Er muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 21. Juli 2014 unter untenstehender Adresse zugehen.

Verfahren für die Stimmabgabe

Die Ausübung des Stimmrechts kann selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform (hierzu kann beispielsweise der vorgesehen Platz auf der Eintrittskarte genutzt werden). Der Nachweis einer Bevollmächtigung kann entweder durch den Bevollmächtigten am Tag der Hauptversammlung nachgewiesen werden oder vorab der Gesellschaft zugesandt werden. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann auch elektronisch erfolgen, indem das unter http://omiris.de/8.html bereitgestellte Formular per E-Mail an hv@omiris.de übermittelt wird. Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie Vollmachtsformulare zum Download finden sich unter http://omiris.de/8.html oder können auf Verlangen zugesandt werden.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) eigene Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Rechte der Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 27. Juni 2014 zugegangen sein.

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zum Tagesordnungspunkt 4 (Wahl des Abschlussprüfers) zu machen (§§ 126 Abs.1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, haben sie an die unten genannte Anschrift zu erfolgen. Bei Eingang bis spätestens 13. Juli 2014 werden sie den Aktionären im Internet unter http://omiris.de/8.html zugänglich gemacht.

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Adresse und Internetseite der Gesellschaft

Sämtliche Anfragen, Anträge, Anmeldungen und Nachweisübermittlungen sind an folgende Adresse zu richten:

Omiris AG, Innere Wiener Straße 14, 81667 München,
Tel. 089 / 5457 8550, Fax: 089 / 5457 8551, E-Mail: hv@omiris.de.

Die Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet http://omiris.de/8.html. Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen und weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://omiris.de/8.html zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Weitere Angaben

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 469.078,00 und ist eingeteilt in 469.078 auf den Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht 469.078 Stimmrechten.

Gemäß § 3 Absätze 2 und 3 der Satzung werden Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation übermittelt.

 

München, im Juni 2014

Der Vorstand

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