One Hotels & Resorts Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

One Hotels & Resorts Aktiengesellschaft
München
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Freitag, den 17. Juli 2015 um 14:00 Uhr
bei der One Hotels & Resorts AG
im One Campus, Tegernseer Landstraße 165, 81539 München, stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014, des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Billigung der vom Vorstand dem Aufsichtsrat vorgelegten, mit dem uneingeschränkten Testat der Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München versehenen Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns gemäß § 172 AktG in der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. April 2015, erfolgt.

Für den Gewinnverwendungsbeschluss ist die Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung an den festgestellten Jahresabschluss gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG gebunden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Gewinnverwendungsbeschluss
a)

Der Bilanzgewinn setzt sich zum 31. Dezember 2014 wie folgt zusammen:
31.12.2014
EUR
Jahresfehlbetrag -153.966,16
Gewinnvortrag aus Vorjahr 35.737.973,47
Ausschüttung -5.019.815,16
Bilanzgewinn 30.564.192,15
b)

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 30.564.192,15 wird wie folgt verwendet:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem Bilanzgewinn 2014 eine Ausschüttung in Höhe von EUR 3,18 pro Stammaktie und EUR 3,29 pro Vorzugsaktie vorzunehmen.

Der verbleibende Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die One Hotels & Resorts AG hat ein Grundkapital in Höhe von EUR 10.848.381,50. Es ist eingeteilt in 3.773.240 Stück Aktien, davon in 2.215.395 Stück Stammaktien als Stückaktien und 1.557.845 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien.

Nicht dividendenberechtigt sind gemäß § 71b AktG die eigenen Aktien der One Hotels & Resorts AG, d.h. 102.641 Stück Vorzugsaktien.

Auf die dividendenberechtigten Stückaktien des Grundkapitals, bestehend aus 2.215.395 Stück Stammaktien und 1.455.204 Stück Vorzugsaktien, werden folgende Ausschüttungen vorgenommen:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,18 je Stammaktie EUR 7.044.956,10
Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,29 je Vorzugsaktie EUR 4.787.621,16
Somit insgesamt EUR 11.832.577,26

Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt am Montag, den 20. Juli 2015.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfergesellschaft München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
6.

Sonstiges

Teilnahme an der Ordentlichen Hauptversammlung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Am Tage der Hauptversammlung kann eine Hinterlegung bei der Gesellschaft nur noch in den Räumen der Hauptversammlung erfolgen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Bescheinigung vor Beginn der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzureichen.

Am Tage der Hauptversammlung kann die Einreichung nur noch in der Weise bewirkt werden, dass die Bescheinigung der Gesellschaft in den Räumen der Hauptversammlung vorgelegt wird.

Die Hinterlegung der Aktien gilt auch dann als bei einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Auslagen zur Ordentlichen Hauptversammlung:

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der One Hotels & Resorts AG zur Einsicht durch die Aktionäre folgende Berichte aus:

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats der One Hotels & Resorts AG für das Geschäftsjahr 2014;

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG) für das Geschäftsjahr 2014.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung selbst ausliegen bzw. jedem Aktionär wird auf Verlangen davon kostenlos eine Abschrift erteilt.

München, im Juni 2015

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.