Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Para, Einkaufs- und Vertriebs Aktiengesellschaft

München

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 24. Juli 2018, um 11.00 Uhr in den Tagungsräumen des Hotel Exquisit, Pettenkoferstraße 3 in 80336 München stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 mit dem Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates

2.

Anzeige eines Jahresüberschusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 843.701,45

a)

einen Teilbetrag in Höhe von EUR 350.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 175,00 je Stamm- und EUR 175,00 je Vorzugsaktie zu verwenden und

b)

den verbleibenden Teilbetrag von EUR 493.701,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

5.

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder Wilhelm Tegtmeyer (Kaufmann aus Buchendorf), Werner Tegtmeyer (Kaufmann aus München) und Karolina Wenhart-Spiel (Kauffrau aus Eggstätt) für eine erneute Amtsperiode von 4 Jahren, gemäß § 9 der Satzung, wiederzuwählen.

6.

Festlegung der Aufsichtsratsvergütung entsprechend § 11 der Satzung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine feste Vergütung, die in der Hauptversammlung für die Amtsperiode von 4 Jahren festgelegt wird. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz ihrer Auslagen.

7.

Sonstiges

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist nur derjenige Aktionär befugt, welcher spätestens am 3. Werktage vor der Hauptversammlung bei der Kasse der Gesellschaft oder bei den bei der Einberufung bezeichneten Stellen, seine Aktien hinterlegt oder einen mit Angabe der Aktiennummer versehenen Hinterlegungsschein einer Bank oder eines öffentlichen Notars vorlegt.

Mit dem erhaltenen Hinterlegungsschein kann die Stimmkarte beim Betreten des Sitzungsraumes in 80336 München, Pettenkoferstraße 3 vor Beginn der Hauptversammlung in Empfang genommen werden.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 Aktiengesetz sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:

Per Post: PARA Einkaufs- und Vertriebsaktiengesellschaft, Herzogspitalstraße 11 in 80331 München
Per Fax: +49 (0) 89 / 23 23 82 18

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehen, werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

www.para.ag/antraege/

veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im Juni 2018

Der Vorstand

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