PARTENUM Energie AG – Hauptversammlung 2016

PARTENUM Energie AG

Hamburg

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein,

die am Freitag, den 16. Dezember 2016 um 10.00 Uhr
an der Geschäftsadresse der Gesellschaft, Fahrenhorster Weg 55, 22889 Tangstedt,

stattfindet.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PARTENUM Energie AG für das Geschäftsjahr 2015 nebst Anhang, Bericht des Aufsichtsrates und Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Die vorstehenden Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der PARTENUM Energie AG, Fahrenhorster Weg 55, 22889 Tangstedt, während der Geschäftszeiten montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlagen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und ihn damit festgestellt, sodass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich ist.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015

Der Jahresabschluss 2015 weist einen Gewinnvortrag von EUR 38.298,14 und einen Jahresüberschuss von EUR 319.500,00 aus. Der Bilanzgewinn beträgt damit: EUR 357.798,14.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen:

Je Aktie wird eine Dividende in Höhe von 0,25 Euro, insgesamt also EUR 1.000.000,00, ausgeschüttet. Der Gewinnvortrag entwickelt sich wie folgt.

Bilanzgewinn EUR + 357.798,14
Einstellung aus der Kapitalrücklage EUR + 650.000,00
Ausschüttung an die Aktionäre: EUR – 1.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR + 7.798,14
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstands wird für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

Da von der Gesellschaft weder Aktien noch Zwischenscheine ausgegeben wurden, sind nur die Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis zum 11. Dezember 2016 (Nachweisstichtag) der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 11. Dezember 2016, 0.00 Uhr zu beziehen.

Außerdem müssen die Aktionäre für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ihre Teilnahme gemäß § 11 Nr. 6 der Satzung der Gesellschaft gegenüber schriftlich unter der Adresse PARTENUM Energie AG, Fahrenhorster Weg 55, 22889 Tangstedt oder per Fax unter 04109/2787-20 bis zum 14. Dezember 2016, 24.00 Uhr, angemeldet haben.

Die Vertretung eines Aktionärs bzw. die Ausübung des Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.

Je eine Inhaber-Stückaktie im Nennwert von EUR 1,00 gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich – neben der Notwendigkeit zur Anmeldung – ausschließlich nach dem im Nachweis angegebenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind in der Versammlung weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG können der Gesellschaft übersandt werden per Post unter der Geschäftsanschrift PARTENUM Energie AG, Fahrenhorster Weg 55, 22889 Tangstedt, sowie per Telefax unter der Nummer 04109/2787-20 oder per E-Mail an p.krabbe@baumgroup.de. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 2. Dezember 2016, 24.00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Hamburg, den 03. November 2016

PARTENUM Energie AG

Der Vorstand

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