PartnerFonds AG – Hauptversammlung 2018

PartnerFonds AG

Planegg

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Juli 2018

Der Vorstand hat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 24. Mai 2018 zur ordentlichen Hauptversammlung der PartnerFonds AG am 5. Juli 2018, 10:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München eingeladen.

Auf Antrag von Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Wunderlich, der nachgewiesen hat, dass er Anteile hält, die zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 € des Grundkapitals übersteigen, machen wir gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 Satz 2 AktG zusätzlich zu der in unserer Einladung vom 24. Mai 2018 angegebenen Tagesordnung die folgenden weiteren Tagesordnungspunkte bekannt:

Tagesordnungspunkt 13:

Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Robin Bartels

Der Aktionär Hans-Dieter Wunderlich schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Dr. Robin Bartels, wird mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung vom 05.07.2018 abberufen.“

Tagesordnungspunkt 14:

Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Tobias Schmidbauer

Der Aktionär Hans-Dieter Wunderlich schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Tobias Schmidbauer, wird mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung vom 05.07.2018 abberufen.“

Tagesordnungspunkt 15:

Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Eckart von Reden

Der Aktionär Hans-Dieter Wunderlich schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Dr. Eckart von Reden, wird mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung vom 05.07.2018 abberufen.“

Tagesordnungspunkt 16:

Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 21.09.2017 wurde Beschluss darüber gefasst, ob der Aufsichtsrat künftig nur noch aus vier Mitgliedern zu bestehen hat. Aufgrund anhängiger Rechtsstreitigkeiten ist dieser Beschluss noch nicht im Handelsregister eingetragen. Nach meiner Auffassung sollten daher von der Hauptversammlung vorsorglich sämtliche Aufsichtsratspositionen per Wahl entschieden werden, um die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht von einer gerichtlichen Entscheidung abhängig zu machen.

Die Amtsdauer von vier der derzeitigen von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet möglicherweise mit Beendigung der Hauptversammlung am 05.07.2018, da dort über die Abwahl von insgesamt 4 der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder entschieden wird Zudem hat das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Heinrich Jakobs mit Wirkung zum 31.05.2018 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt.

Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so gilt gemäß § 7 Absatz 3 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft die Amtsdauer des neu gewählten Mitglieds für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen. Die ordentliche Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2019.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aktionär Hans-Dieter Wunderlich schlägt vor, in jeweils gesonderter Abstimmung folgende Beschlüsse zu fassen:

1.

Sofern die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Hans-Dieter Wunderlich in dieser Hauptversammlung gemäß Tagesordnungspunkt 4 abberuft oder sofern dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat, wird Frau Isabelle Parche, Diplom-Kauffrau, langjährige Erfahrung als CFO, wohnhaft in Düsseldorf,

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der laufenden Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

2.

Sofern die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Dr. Robin Bartels in dieser Hauptversammlung abberuft oder sofern dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat, wird

Herr Bernd Dehmel, langjähriger Vorstand und Aufsichtsratsmitglied, wohnhaft in Marienfeld,

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der laufenden Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

3.

Sofern die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Tobias Schmidbauer in dieser Hauptversammlung abberuft oder sofern dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat, wird

eine in der Hauptversammlung vorgeschlagene Person

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der laufenden Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

4.

Sofern die Hauptversammlung das bisherige Aufsichtsratsmitglied Dr. Eckart von Reden in dieser Hauptversammlung abberuft oder sofern dessen Mitgliedschaft im Aufsichtsrat anderweitig geendet hat, wird

eine in der Hauptversammlung vorgeschlagene Person

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der laufenden Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Das Amt endet, sobald die Satzungsänderung zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 21.09.2017 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

5.

Für das bisherige Aufsichtsratsmitglied Dr. Heinrich Jakobs, der sein Amt zum 31.05.2018 niedergelegt hat, wird

eine in der Hauptversammlung vorgeschlagene Person

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für den Rest der laufenden Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, somit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Das Amt endet, sobald die Satzungsänderung zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 21.09.2017 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

Tagesordnungspunkt 17:

Entzug des Vertrauens gegenüber dem Vorstand Oliver Kolbe durch die Hauptversammlung

Der Aktionär Hans-Dieter Wunderlich schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Oliver Kolbe, wird das Vertrauen entzogen“

Die vorstehende Ergänzung der Tagesordnung erfolgt auf Verlangen von Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Wunderlich gemäß § 122 Abs. 2 AktG. Die PartnerFonds AG ist gem. § 124 Abs.1 AktG verpflichtet, diesen Antrag zu veröffentlichen.

 

Planegg, im Juni 2018

PartnerFonds AG

Der Vorstand

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