Pelikan Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – Bekanntmachung über die Ausgabe neuer Aktien

Pelikan Aktiengesellschaft

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

– Bekanntmachung über die Ausgabe neuer Aktien –

Pelikan Aktiengesellschaft, Berlin

ISIN DE0006053101
ISIN DE0006053119
ISIN DE000A161PM3

WKN 605 310
WKN 605 311
WKN A161PM

Aufgrund der von den Hauptversammlungen der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 und am 19. Juni 2015 gefassten Beschlüsse über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 242.132.235,00 um EUR 124.402,00 auf EUR 242.256.637,00 gegen Bareinlagen erhöht worden. Die 124.402 neuen Aktien sind mit Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 25. August 2015 entstanden.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr EUR 242.256.637,00 und ist eingeteilt in 242.256.637 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnberechtigt.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Börsenhandel am regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse soll noch beantragt werden.

 

Berlin, 25. August 2015

Pelikan AG

Der Vorstand

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