PELLEX Bioenergie AG – Hauptversammlung 2015

PELLEX Bioenergie AG

Hamburg

– ISIN DE000A0MFXW8 – (Wertpapier-Kenn-Nr. A0MFXW)
– ISIN DE000A1TNXB9 – (Wertpapier-Kenn-Nr. A1TNXB)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu einer ordentlichen Hauptversammlung
der PELLEX Bioenergie AG, Hamburg, ein.

Sie findet statt am
Mittwoch, den 23. Dezember 2015, um 10.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Baumwall 3, 3. Obergeschoss, c/o BSL-Gruppe, 20459 Hamburg.

I.
Tagesordnung

TOP 1
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG für das Geschäftsjahr 2009 nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Die Erläuterung der Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2009 ist bereits in einer vorausgehenden Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgt. Die zu TOP 2 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG (Baumwall 3, 20459 Hamburg) eingesehen werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns/-verlustes für das Geschäftsjahr 2009

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 3.313,07 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

TOP 6
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG für das Geschäftsjahr 2010 nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Die Erläuterung der Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2010 ist bereits in einer vorausgehenden Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgt. Die zu TOP 6 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG (Baumwall 3, 20459 Hamburg) eingesehen werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns/-verlustes für das Geschäftsjahr 2010

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 23.808,21 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

TOP 9
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

TOP 10
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG für das Geschäftsjahr 2011 nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Die Erläuterung der Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2011 ist bereits in einer vorausgehenden Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgt. Die zu TOP 10 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG (Baumwall 3, 20459 Hamburg)eingesehen werden.

TOP 11
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns/-verlustes für das Geschäftsjahr 2011

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 29.770,02 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 12
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

TOP 13
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

TOP 14
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG für das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Die Erläuterung der Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2012 ist bereits in einer vorausgehenden Hauptversammlung der Gesellschaft erfolgt. Die zu TOP 14 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG (Baumwall 3, 20459 Hamburg) eingesehen werden.

TOP 15
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns/-verlustes für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 93.474,48 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 16
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 17
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 18
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Die zu TOP 18 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG (Baumwall 3, 20459 Hamburg) eingesehen werden.

TOP 19
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.775,82 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 20
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 21
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

TOP 22
Erläuterung des vorläufigen Jahresabschlusses der Aktiengesellschaft in Firma PELLEX Bioenergie AG für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht

TOP 23
Beschlussfassung über die turnusgemäße Neuwahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 AktG und gemäß § 7 Ziffer 1 der Satzung aus mindestens drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter

a)

Dr. Ralph-René Lucius, Bankkaufmann, Lamadelaine, Luxembourg

b)

Stefan Müller, Bankkaufmann, Frankfurt, Deutschland

für eine neue Amtszeit gem. § 7 Ziffer 2 der Satzung zu wählen bzw. wiederzuwählen.

II.
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis spätestens am 17. Dezember 2015, 24 Uhr (sechs Tage vor dem Versammlungstag) angemeldet haben. Für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist der Zugang per Post, per Telefax unter folgender Adresse maßgebend:

PELLEX Bioenergie AG
Baumwall 3
20457 Hamburg
Fax: 040 / 85 40 27-101

Fällt der letzte Anmeldetag oder der Tag, auf den sich der Nachweis des Aktienbesitzes beziehen muss, auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag, tritt der letzte diesem Tag zeitlich vorhergehende Werktag an die Stelle des nach vorstehenden Bestimmungen maßgeblichen Tages.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag oder record date) – das ist der 02. Dezember 2015, 0 Uhr – beziehen. Der Nachweis ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Erläuterungen zur Bedeutung des Nachweisstichtages: Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

III.
Stimmrechtsvertretung

Teilnahmeberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach Ziffer II erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Schriftform als der gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung vorgeschriebenen Form.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist, oder indem der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft per Post oder per Telefax an folgende Adresse übermittelt wird:

PELLEX Bioenergie AG
Baumwall 3
20457 Hamburg
Fax: 040 / 85 40 27-101

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft (www.pellex.ag) zum Download zur Verfügung.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

IV.
Anträge und sonstige Rechte von Aktionären

Aktionäre können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Die Gegenanträge sind per Post oder per Telefax an folgende Adresse zu übermitteln:

PELLEX Bioenergie AG
Baumwall 3
20457 Hamburg
Fax: 040 / 85 40 27-101

1) Wir werden Gegenanträge zu den in der Tagesordnung genannten Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat, die bis spätestens 09. Dezember 2015, 24 Uhr, eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pellex.ag unverzüglich zugänglich machen; § 126 Abs. 2 AktG bleibt unberührt.
Dort werden gegebenenfalls auch Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen veröffentlicht. Die Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen der Aktionäre muss der Gesellschaft spätestens bis zum 29. November 2015, 24 Uhr zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an die Adresse PELLEX Bioenergie AG, Baumwall 3, 20459 Hamburg oder per Telefax an die Telefaxnummer: +49-40-85 40 27-101 zu richten. Wir werden dieses Verlangen den anderen Aktionären unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverlangen halten. Bei der Fristberechnung besteht Unsicherheit, ob die Frist von drei Monaten auf den Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft oder des Tages der Hauptversammlung zu berechnen ist. Die Gesellschaft wird die für die Antragsteller günstigere Fristberechnung anwenden und das Ergänzungsverlangen bekannt machen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Aktien seit dem 23. September 2015 gehalten werden.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich war.

V.
Zusätzliche Angaben nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes

Die Gesamtzahl der Aktien, die sämtlich mit je einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.433.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

 

Hamburg, im November 2015

Pellex Bioenergie AG

Der Vorstand

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