PharmACT AG – Hauptversammlung 2017

PharmACT AG

Schönefeld

An die Aktionäre der
PharmACT AG

Einladung zur Hauptversammlung am 27. Juli 2017

Alle Aktionäre der PharmACT AG laden wir hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung gemäß AktG § 123 für Donnerstag, den 27. Juli 2017, um 15:00 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft in Kleinmachnow ein. Die Einberufung der jährlichen Hauptversammlung erfolgt nach AktG § 123 fristgemäß 30 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung. Die Tagesordnung ist entsprechend aufgestellt und eine Beschlussvorlage erarbeitet worden.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016 samt Lagebericht des Aufsichtsrates.

2.

Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB zum Geschäftsjahr 2016 und Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

7.

Beschlussfassungen über vorgelegten Geschäftsplan für die Jahre 2017 bis 2019.

8.

Beschlussfassung über die Ausgabe neuer Aktien über die Ausgabe einer Wandelanleihe der Gesellschaft mit Laufzeit von 5 Jahren.

 

Kleinmachnow im Juni 2017

Der Vorstand

 

Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Der Vorschlag zur Hauptversammlung wurde durch den Vorstand dem Aufsichtsrat gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz vorgelegt und ist vom Aufsichtsrat bestätigt worden. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt gemäß § 121 Abs. 3 Satz 2 Aktiengesetz. Die Hauptversammlung findet statt

am 27. Juli 2017,
um 15:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der PharmACT AG, Albert-Einstein-Ring 1, D-14532 Kleinmachnow.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, 29. März 2017 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) angemeldet haben.

PharmACT AG
Aktionärsversammlung
Albert-Einstein-Ring 1
D-14532 Kleinmachnow

Die Voraussetzung zur Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist, dass das Aktienzertifikat im Original zur Hauptversammlung vorgelegt wird; alternativ kann das Aktienzertifikat vorab uns via Telefax mit einer Kopie des Personaldokumentes (Ausweis oder Pass) des Eigentümers zur Legitimation zugesandt werden.

Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist auf das Grundkapital, eingeteilt in 334.000 Aktien der Gesellschaft, bestimmt. Es wird mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der PharmACT AG 334.000 EUR aufgeteilt in Aktien zu je 1,00 EUR beträgt. Die Gesellschaft hält eigene Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderungen sowie der Widerruf der Vollmacht bedürfen der Textform als Brief oder Telefax (+49 30 5557999-39).

Der Eingang der Weisungen ist erfüllt, wenn dieser bis spätestens 19.07.2017, 24:00 Uhr (Zugang) erfolgt ist. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den vor der außerordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen vorliegt.

In möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei erteilter Vollmacht keine Stimmrechte ausüben. Weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung können sie Weisungen zu Verfahrensanträgen, Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Die genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bekanntgemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens allen Aktionären bekanntgemacht.

Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machenden Informationen sind in der Hauptversammlung zugänglich.

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