PNE WIND AG – Hauptversammlung 2016

PNE WIND AG

Cuxhaven

– WKN A0JBPG – / – ISIN DE 000 A0J BPG 2 –
– WKN A2AA4C – / – ISIN DE 000 A2A A4C 9 –

Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 25. Mai 2016 um 10:00 Uhr im
Veranstaltungszentrum Cuxhaven, Kugelbake-Halle, Cuxhaven-Döse, Strandstraße 80

Nach Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der PNE WIND AG (im Folgenden „Gesellschaft“) für Mittwoch, den 25. Mai 2016 in Cuxhaven, hat die Aktionärin Deutsche Balaton AG (im Folgenden „Deutsche Balaton“) am 22. April 2016 ein schriftliches Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 AktG an die Gesellschaft gerichtet und Beschluss- bzw. Wahlvorschläge unterbreitet.

Die am 13. April 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichte Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 7 um die folgenden weiteren Punkte 8 bis 10 ergänzt. Die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 sowie die dazugehörenden Beschlussvorschläge wurden auf Verlangen der Deutsche Balaton aufgenommen und werden wie folgt bekannt gemacht.

8.

„[A.] Beschlussfassung über eine Änderung von § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung

§ 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern.“

9.

[B.] Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitglieds

Die unter vorstehendem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vorgeschlagene Erhöhung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder wird mit Eintragung der Satzungsänderung in dem für die PNE WIND AG zuständigen Handelsregister beim Amtsgericht Tostedt wirksam.

Der Aufsichtsrat der PNE WIND AG setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Satz 1 AktG sowie § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 der Satzung nach den derzeit gültigen Bestimmungen aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Künftig wird sich der Aufsichtsrat, vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung zu vorstehend unter [8.] A. vorgeschlagener Satzungsänderung, aus sieben Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind, zusammensetzen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist von der Hauptversammlung daher mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung von § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung gemäß vorstehendem Punkt [8.] A. ein weiteres Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Wir schlagen vor,

Herrn Dr. Andreas Beyer, Mitglied des Vorstands der ACON Actienbank AG, Geschäftsführer der Fonterelli Capital Management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Fonterelli GmbH & Co. KGaA, Geschäftsführer der Consortiello GmbH, wohnhaft in München

in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Wirksamwerden der Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf sieben gemäß dem vorgenannten unter [8.] A. vorgeschlagenen Beschlussvorschlag bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Mitgliedschaften des Dr. Andreas Beyer in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Janosch film & medien AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

picturemaxx AG (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

SHS VIVEON AG (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)

LeaseTrend AG

Für den Fall, dass Herr Dr. Andreas Beyer bereits bei der unter Tagesordnungspunkt 7 anstehenden Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden sollte, schlagen wir vor,

Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Hochschullehrerin für Marketing und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule RheinMain, Wiesbaden, wohnhaft in Rüsselsheim,

in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Wirksamwerden der Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf sieben gemäß dem vorgenannten unter [8.] A. vorgeschlagenen Beschlussvorschlag bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.

Mitgliedschaften der Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Kingstone Europe AG, Königstein, Vorsitzende des Aufsichtsrats

DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg

Goldrooster AG, Berlin

Heidelberger Beteiligungsholding AG, Heidelberg

10.

[C.] Beschlussfassung über eine Änderung der Aufsichtsratsvergütung und Änderung von § 11 der Satzung

a)

§ 11 (1) 1. in der derzeit beim Handelsregister hinterlegten Fassung wird wie folgt geändert:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste jährliche Vergütung. Sie beträgt für das einzelne Mitglied € 53.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des in Satz 1 festgelegten Betrages.“

b)

Für das Geschäftsjahr 2016 gilt Folgendes: Für die Zeit bis zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 gilt die bisherige Vergütungsregelung pro rata temporis. Ab dem 26. Mai 2016, nicht erst mit Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister, gilt für die Aufsichtsratsmitglieder – ebenfalls pro rata temporis – anstelle der in der bisherigen Fassung des § 11 der Satzung geregelten Vergütung die unter (a) dieses Beschlussvorschlags beschriebene Vergütungsregelung.“

 

Begründung der Deutsche Balaton:

Begründung der Beschlussvorschläge A. [8.] und B. [9.]

Der Aufsichtsrat der PNE WIND AG besteht derzeit aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Mit unserem Beschlussvorschlag zu lit. A [8.] unseres Ergänzungsverlangens möchten wir die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf sieben erhöhen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2016) am 31. Dezember 2015 ist Dreiteilbarkeit der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder nach § 95 Satz 3 AktG nur noch bei Gesellschaften erforderlich, die eine solche aufgrund mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben zu beachten haben; solche mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben sind von der PNE WIND AG derzeit nicht zu befolgen.

Wie wir bereits in unserem Gegenantrag vom 18. April 2016 mitgeteilt haben, sollen nach unserer Auffassung in Aufsichtsräten Personen sitzen, von denen aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und Tätigkeiten angenommen werden kann, dass sie die Vorstände auswählen, beaufsichtigen und beraten können und die wirtschaftlich wichtigen Entscheidungen im Sinne der Gesellschaft beurteilen können. Deshalb kommen hierfür in erster Linie selbständige Unternehmer in Frage, die wie Herr Dr. Beyer, der derzeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft sitzt, oder das Aufsichtsratsmitglied Herr Rohardt erfolgreich ein eigenes Unternehmen aufgebaut haben oder wie Freiherr von Hodenberg, Herr Per Hornung Pedersen und Herr Alexis Fries zumindest als Vorstandsmitglied oder in leitender Funktion in einem Unternehmen tätig waren. Der Wahl von Rechtsanwälten in den Aufsichtsrat stehen wir grundsätzlich kritisch gegenüber, weil wir uns fragen, wie oftmals „nur“ juristisch ausgebildete und tätige Personen einen Vorstand in seiner kaufmännischen Tätigkeit überwachen sollen.

Die Hauptversammlung vom 23. Oktober 2015 hat aus guten Gründen Herrn Dr. Andreas Beyer in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Seine Amtszeit ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Oktober 2015 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung befristet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, also voraussichtlich bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016. Für ihn schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, Frau Rechtsanwältin Dr. Isabella Niklas in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, während Herr Per Hornung Pedersen und Herr Andreas M. Rohardt, die beide ebenfalls erstmals von der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 in den Aufsichtsrat gewählt worden sind, erneut zur Wiederwahl vorgeschlagen werden.

Wir sind der Auffassung, dass Herr Dr. Andreas Beyer aufgrund seiner kaufmännischen Erfahrungen und Kenntnisse erneut in den Aufsichtsrat der PNE WIND AG gewählt werden sollte.

Mit der von uns unter A. [8.] vorgeschlagenen Erweiterung des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder lassen sich der Wunsch des Aufsichtsrats, mit der Wahl von Frau Dr. Niklas juristische Unterstützung in den Aufsichtsrat zu wählen, bei gleichzeitiger Stärkung der kaufmännischen Seite vereinbaren.

Sollte Herr Dr. Andreas Beyer bereits aufgrund unseres Gegenantrags zu Tagesordnungspunkt 7 in den Aufsichtsrat gewählt werden, schlagen wir Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller zur Wahl für den siebten Aufsichtsratssitz vor, die aufgrund ihrer Erfahrungen als Hochschullehrerin für Marketing und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Tätigkeiten in Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften ebenfalls umfassende kaufmännische Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann.

Da die Erweiterung des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder erst mit Eintragung der vorgeschlagenen Satzungsänderung zu § 8 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wirksam wird, erfolgt die Wahl des weiteren Aufsichtsratsmitglieds mit Wirkung auf diesen Zeitpunkt.

Begründung unseres Beschlussvorschlags C. [10.]

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft war bereits Diskussionsgegenstand der letzten Hauptversammlung am 23. Oktober 2015. Nach der von der Hauptversammlung am 23. Oktober 2015 beschlossenen Neufassung des § 11 erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 60.000 EUR; der Vorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung. Insgesamt erhalten die Aufsichtsratsmitglieder somit eine feste jährliche Vergütung von 450.000 EUR jährlich. Hinzu kommen die Vergütungsleistungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses und weiterer Ausschussmitgliedschaften. Nach unserer Auffassung ist die Aufsichtsratsvergütung bereits zu hoch.

Die von uns vorgeschlagene Vergrößerung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats würde die Gesellschaft mit mindestens weiteren 60.000 EUR jährlich belasten. Um zumindest noch eine zusätzliche Kostenbelastung der Gesellschaft zu verhindern, soll die Kostenbelastung der Gesellschaft durch die feste Aufsichtsratsvergütung für die Gesamtheit der Aufsichtsratsmitglieder auch nach der Erweiterung des Aufsichtsrats auf sieben Mitglieder auf rd. 450.000 EUR begrenzt bleiben. Die feste Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder in § 11 (1) 1. der Satzung ist daher um 7.000 EUR ab dem auf die Hauptversammlung am 25. Mai 2016 folgenden Tag von 60.000 EUR um etwas mehr als 10 % auf 53.000 EUR zu kürzen.

Um die bereits bis zum Tag der Hauptversammlung entstandenen Vergütungsansprüche der Aufsichtsratsmitglieder nicht anzutasten, soll die Neuregelung der Vergütung erst ab dem auf die Hauptversammlung folgenden Tag Anwendung finden.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit Schreiben vom 22. April 2016 hat die Deutsche Balaton AG eine Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung am 25. Mai 2016 verlangt.

Mit dem Verlangen wird begehrt, den Aufsichtsrat der Gesellschaft von derzeit sechs Mitgliedern auf sieben Mitglieder zu erweitern. Für die Wahl als siebtes Aufsichtsratsmitglied schlägt die Deutsche Balaton AG Herrn Dr. Andreas Beyer vor. Für den Fall, dass Herr Dr. Beyer entgegen dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats bereits als sechstes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt wird, soll Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller als siebtes Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. Zudem soll die feste jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem 25. Mai 2016 von derzeit EUR 60.000 auf EUR 53.000 je Aufsichtsratsmitglied herabgesetzt werden, was auch zu einer entsprechenden Reduzierung der Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters führen würde.

Aufsichtsrat und Vorstand halten die derzeitige Größe des Aufsichtsrats mit sechs Mitgliedern sowie deren Vergütung für angemessen. Die Größe von sechs Mitgliedern gewährleistet einerseits eine ausgewogene Zusammensetzung mit Mitgliedern, die über vielfältige Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen verfügen. Andererseits ermöglicht es diese Größe, die Arbeit des Aufsichtsrats effizient zu gestalten.

Der Aufsichtsrat hält auch an seinem Vorschlag fest, Frau Rechtsanwältin Dr. Isabella Niklas in den Aufsichtsrat zu wählen. Frau Dr. Isabella Niklas erfüllt nach Überzeugung des Aufsichtsrats in jeder Hinsicht das Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder der PNE WIND AG. Der Aufsichtsrat hat bei diesem Vorschlag insbesondere die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Unabhängigkeit der Kandidatin sowie Gesichtspunkte der Vielfalt (Diversity) berücksichtigt. Auf die Stellungnahme des Aufsichtsrats zum Wahlvorschlag der Deutschen Balaton AG vom 18. April 2016, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird, wird ergänzend Bezug genommen.

 

Cuxhaven, im April 2016

PNE WIND AG

Der Vorstand

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