PNE WIND AG – Wandelanleihe

PNE WIND AG
Cuxhaven
Bekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG und Mitteilung nach § 30 b
Absatz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der PNE WIND AG hat am 11. September 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats von selben Tag auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2012 beschlossen, eine Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu € 25.575.000,00, eingeteilt in bis zu 7.750.000 auf den Inhaber lautende Wandelteilschuldverschreibungen, zu begeben. Auf dieser Grundlage wurden Wandelteilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von € 6.565.132,20, eingeteilt in 1.989.434 Wandelteilschuldverschreibungen zum Nennbetrag von je € 3,30 ausgegeben. Die Close Brothers Seydler Bank AG hat die Wandelteilschuldverschreibungen mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären im Verhältnis 23:3 zum einem Preis von € 3,30 je Wandelteilschuldverschreibung zum Bezug anzubieten. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde dabei in dem Umfang ausgeschlossen, wie es erforderlich war, um den Gläubigern der 6,5 %-Wandelanleihe von 2010/2014 je von ihnen gehaltener Teilschuldverschreibung dem Bezugsverhältnis entsprechend Bezugsrechte anzubieten sowie für Spitzenbeträge.

Wandelteilschuldverschreibungen, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, wurden über ein Zeichnungsportal in Deutschland öffentlich und zudem im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern zum Erwerb angeboten.

Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelanleihe nebst Niederschriften der zugrunde liegenden Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt hinterlegt worden.

Cuxhaven, im Oktober 2014

Der Vorstand

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